Aufgespießt

Unverschämtheiten aus Politik, Promiszene und Alltag


Die Kolumne des Teams " Aufgespießt"

Montag, 29. Dezember 2008, 19:37
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Umsetzung

von  AlmaMarieSchneider


Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder auch umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten.
Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts oder sexuellen Identität, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung und des Alters „verhindern“ oder „beseitigen„.
Der befürchtete Ansturm auf die in Berlin eigens dafür eingesetzte Behörde blieb aus.
Das wirft natürlich die Frage auf: „Gibt es bei uns keine Diskriminierung und Benachteiligung oder gibt es andere Gründe, warum es so still bleibt„?
Ich wollte das etwas genauer wissen und suchte mir eine Stellenanzeige, die eindeutig mehrere hoch bezahlte Stellen „nur für Männer“ ausschrieb und für niedrige Assistententätigkeiten „ausdrücklich“ Frauen suchte und schickte sie mit freundlichem Anschreiben an die zuständige Behörde für Gleichbehandlung in Berlin.
Es kam auch Antwort:
„Ein Verstoß gegen § 11 AGG an sich entwickelt noch keine Rechtsfolge“, teilte die Behörde mit. Heißt das, dass der Spruch „Neger bleiben draußen“ an Diskothekentüren zwar einen Verstoß darstellen , dieser hätte aber keine Folgen, da der Farbige einen ihm entstandenen Schaden durch das Nichteinlassen nachweisen müsste?
Ausdrücklich wies die Behörde darauf hin, dass ich objektiv einen mir entstandenen Schaden nachweisen müsste, damit die Behörde überhaupt tätig werden würde.
Diese Nachweise fallen gerade Behinderten, Älteren, Farbigen oder Frauen schwer, da die wahren Gründe von den Diskriminierenden verschleiert werden. Aber eine derartig offensichtliche und zudem noch öffentliche Ungleichbehandlung schlägt schon auf den Magen. Der im Gesetz verankerte Grundsatz der „Verhinderung“ wird meiner Meinung nach so gar nicht umgesetzt.
Weiter erklärt die Behörde:
„Eine Möglichkeit der Abmahnung durch die Antidiskriminierungsstelle ist wegen der hier fehlenden Rechtsfolge nicht vorgesehen.“

Im Übrigem war der diskriminierende Arbeitgeber TOP-Arbeitgeber 2008. Da weiß man doch was derartige Auszeichnungen wert sind.

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Kommentare zu diesem Teamkolumnenbeitrag

wortverdreher (36)
(30.12.08)
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 AlmaMarieSchneider (30.12.08)
@wortverdreher
In Deinem letzten Satz triffst Du genau die Aussage, die meine Kolumne macht. Möglicherweise leben einfach noch zu viele von der Ungleichbehandlung, wie das Engagement der Industrie-Lobbyisten bei Politikern zeigt. Die Umsetzung des Gesetzes zeigt nur, daß man es tunlichst vermeidet denen nicht auf die Füße zu treten.

Der Satz " Neger müssen draußen bleiben" mag rechtlich einen anderen Paragraphen zugeordnet werden, stellt für die in der Anzeige diskriminierten Ingenieurinnen aber eine gleichgeartete Aufforderung (oder besser Nichtaufforderung) dar, nur etwas wohlformulierter. An der Sache ändert das jedoch nichts. Man könnte auch sagen "Ingenieure sind erwünscht, Ingenieurinnen nicht".

Die Anzeige könnte ich Dir an Deine private E-Mail senden. Sie war sowieso öffentlich in der FLZ zu lesen. Sie hier einzustellen fehlen mir die Rechte.
wupperzeit (58)
(31.12.08)
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wortverdreher (36)
(31.12.08)
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 AlmaMarieSchneider (31.12.08)
Danke Andreas. Es hapert oft nicht am Gesetz sondern an der Umsetzung und das ist ja das eigentliche Drama.
Dir ein gutes Jahr 2009 und liebe Grüße

 AlmaMarieSchneider (31.12.08)
@Wortverdreher
Wäre das Schreiben der Behörde für Dich von Interesse?
Auch einen guten Rutsch und mögen sich 2009 alle Deine Wünsche erfüllen.
wortverdreher (36)
(31.12.08)
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