Zweite Antwort der Rechtsberatung

Text zum Thema Zwang

von  Rudolf

Sonntag, 8.12.13
Die zweite Antwort der Rechtsberatung ist ergiebiger. Herr Hamadi schreibt:


  Sehr geehrter Herr Idur,

  Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
  Einen Widerspruchsbescheid würde die Rundfunkanstalt (wie jede andere
  Behörde) auch als solchen bezeichnen. Der Widerspruchsbescheid ergeht,
  wenn die Behörde den Widerspruch des Bürgers für unzulässig und/oder
  unbegründet erachtet.

  Inhaltlich würde also darin die Entscheidung stehen, dass der Widerspruch
  zurückgewiesen wird (Tenor). Die Behörde würde die Entscheidung auch im
  Bescheid selbst begründen. Am Ende eines Widerspruchsbescheids ist in
  der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die den Bürger darüber
  aufklärt, welche rechtlichen Schritte er gegen den Widerspruchsbescheid
  unternehmen kann.

  Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, in dem nur drin steht, dass ein
  Widerspruch nicht möglich sei (was falsch ist), dann wäre dies kein
  Widerspruchsbescheid. Ein Widerspruchsbescheid setzt immer voraus,
  dass sich die Behörde mit dem Widerspruch des Bürgers auseinandersetzt
  hat, was vorliegend offenbar nicht erfolgt ist.

  Fordern Sie die Behörde daher schriftlich auf, Ihren Widerspruch
  schriftlich zu bescheiden. Auf eine Bescheidung Ihres Widerspruchs
  haben Sie einen  Anspruch. Sollten Sie nach Ablauf von 3 Monaten
  immer noch keinen schriftlichen Bescheid erhalten haben, könnten
  Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.

  Ich hoffe, Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben,
  und verbleibe mit freundlichen Grüßen

  Marco Hamadi

Widerspruch ist möglich! Der Beitragsservice hat in seinem Antwortschreiben gelogen. Es ist nicht das offene Lügen, wie in „die Sonne geht im Westen auf“, es ist das perfide Lügen durch Auslassen und Verschleiern. Das überrascht mich nicht, aber es tut gut, es so klar formuliert vor sich zu sehen. „Fordern Sie die Behörde daher schriftlich auf, Ihren Widerspruch schriftlich zu bescheiden.“ Das will ich tun, aber nicht heute.


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Kommentare zu diesem Text


 loslosch (01.03.15)
der brief an idur/ rudi fällt sprichwörtlich aus dem rahmen. warum?

 Rudolf meinte dazu am 01.03.15:
Hm, ich glaube, ich habe noch nie eines Deiner Rätsel gelöst. Ok, bei kv werden in der Regel keine Antworten von Rechtsberatungen eingestellt. Aber schlimmer als Abhandlungen über den Sinn von Hausfrauenlyrik oder so etwas ist es auch nicht - oder doch?

 loslosch antwortete darauf am 01.03.15:
wieso? das textformat! kaum lesbar!!

 Rudolf schrieb daraufhin am 02.03.15:
Ach sooo. Was passiert eigentlich, wenn Du an Deinem Rechner die <Strg> - Taste drückst und gleichzeitig das <+> - Zeichen?

 loslosch äußerte darauf am 02.03.15:
wenn ich nicht den rückweg (strg mit -) gefunden hätte, müsste ich meinen laptop wegwerfen.

 Rudolf ergänzte dazu am 03.03.15:
:-) herzlich gelacht, danke, you made my day ...
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