Scheinemanzipation

Satire zum Thema Ehe

von  loslosch

Sibi non cavere et aliis consilium dare stultum est (Phaedrus, ~20 v. Chr. bis ~51 n. Chr.; Fabulae). Sich selbst nicht vorzusehen und doch Anderen Ratschläge zu erteilen ist dumm.

Stimmt immer. Eine Binse also? Ja, aber nur damals, in der wenig gesicherten bürgerlichen Ordnung der Antike. Das moderne Eherecht mit paritätischen Ansprüchen der Partner erlaubt dem nicht erwerbstätigen Teil, gut abgesichert durch den anderen, einer staunenden emanzipierten Zuhörerschaft Lebenshilfe und kluge Ratschläge zu geben, wie man in wirtschaftlicher Bedrängnis und Not handeln sollte. Der im eigenen Leben umgesetzte Plan aber bleibt unerwähnt: Heirate einen Partner oder eine Partnerin, der/die für dich aufkommt.

Aber dann hätte man sich ja im Letzten doch vorgesehen! Nein, es war kein planvolles Vorgehen. Nur die Kinder waren geplant.

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Kommentare zu diesem Text

Aron Manfeld (46)
(08.06.16)
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 loslosch meinte dazu am 08.06.16:
aber immer noch besser als an das zölibat gebundene kath. priester ...

 niemand antwortete darauf am 08.06.16:
@ Loslosch
Psychologen suchen im Labyrinth des Patienten nach sich
selbst. LG Irene
P.S. und zur Ehe: Jeder T(r)opf sucht seinen D(T)eckel

 loslosch schrieb daraufhin am 08.06.16:
jaaa.

zum ps: ja und nein. zum teckel fällt mir ein: wenn herrchen und hund einander gut verstehen, ähneln sie sich.

 TrekanBelluvitsh (08.06.16)
Ich denke, zumindest vor dem Altar/Standesbeamten müssen beide Seiten "Ja" antworten. Bis dahin kann man sich schon so seine Gedanken gemacht haben.
Aber vielleicht handelt es sich ja auch um ein gesellschaftliches Phänomen. Den Vorwurf "Sei nicht so selbstmitleidig" hört man in der regl von Leuten, denen es gerade richtig gut geht, jene, die die Probleme ihrer Mitmenschen so richtig ankotzen. Allerdings: Ändert sich das rufen sie gern: "Helft mir, es geht mir schlecht."

"Love them all
al that you need when your heart is small
Love them all
you gonna find them when they fall"


aus:  "Driving to Damascus"[/b][/exturl] von BIG COUNTRY
Aron Manfeld (46) äußerte darauf am 08.06.16:
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 TrekanBelluvitsh ergänzte dazu am 08.06.16:
Wenn ja, bin ich das einzige Mitglied.

 loslosch meinte dazu am 08.06.16:
witzig, herr sektenführer.
Graeculus (69)
(08.06.16)
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 loslosch meinte dazu am 08.06.16:
manche wissen gar nicht, wie gut sie vorgesorgt haben ...

 Augustus (08.06.16)
Vorgesorgt trägt Sorge in sich, und die Sorge sorgt für Versorgung

Ave

 loslosch meinte dazu am 08.06.16:
kein teufelskreis,sondern eine art gotteskreis.

 BrigitteG (08.06.16)
Der nicht erwerbstätige Teil ist nur dann abgesichert, wenn die Ehe bestehen bleibt... es wird jede dritte Ehe geschieden, in Großstädten jede zweite.

In so einem Fall ist eine "klassische Hausfrau und Mutter" bei einer Scheidung vielleicht ca 45 oder 55, hat Jahrzehnte lang nicht in ihrem Beruf gearbeitet, und findet dementsprechend nur schlecht bezahlte Hilfsarbeiten. Natürlich hat sie später die halben Rentenleistungen aus dem Scheidungsurteil. Da sie aber voraussichtlich bis 65 keine gutgezahlte Stelle mehr bekommt, kann sie nicht mehr viel Rente erarbeiten.
Die geschiedene Durchschnittshausfrau und Mutter dürfte im Normalfall (mal extrem gutverdienende Ehemänner ausgenommen) nicht viel über Hartz 4 haben, wenn sie alt ist.

Der geschiedene Ehemann hat natürlich auch Rentenverluste, aber arbeitet weiter in seinem Beruf, mit der Berufserfahrung, die auch entsprechendes Geld wert ist. Er wird als Rentner fast immer mehr haben als die geschiedene Hausfrau.

Abgesehen davon finde ich den Spruch gut
Graeculus (69) meinte dazu am 08.06.16:
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 BrigitteG meinte dazu am 08.06.16:
Unterhaltszahlungen für Kinder, wenn sie noch keine Ausbildung haben, wird der Ehemann sicher zahlen müssen, wenn die Kinder bei seiner Exfrau leben.

Ansonsten hat sich das Scheidungsrecht vor etlichen Jahren etwas verändert, dass erstmal davon ausgegangen wird, dass jeder der beiden Parteien danach wirtschaftlich selbstständig bestehen soll. Die Variante der Krankenschwester, die den Chefarzt geheiratet hat und nach der Scheidung bis an ihr Lebensende einen Riesenunterhalt bekommt, gibt es also nicht mehr.

 BrigitteG meinte dazu am 08.06.16:
Ah, hab gerade noch mal geschaut: nach der Scheidung braucht die Person, die ein kleines Kind versorgt, bis zum 3. Jahr des Kindes nicht arbeiten und hat somit Anspruch auf Unterhalt vom Expartner. Danach müsste die Person mit Kind weiteren Unterhalt vor Gericht einklagen, braucht aber gute Gründe dafür.
Die Geschiedenen haben ansonsten "den Grundsatz der Eigenverantwortung", las ich gerade, d.h. auch wirtschaftlich.
Graeculus (69) meinte dazu am 08.06.16:
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Graeculus (69) meinte dazu am 08.06.16:
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Graeculus (69) meinte dazu am 08.06.16:
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 loslosch meinte dazu am 08.06.16:
graecu ist sich dreimal nicht sicher.

natürlich hat sich inzwi viel geändert. bei den jüngeren ehefrauen greift das scheidungsrecht. wenn aber einer sich an der pensionsgrenze scheiden lässt, bleibt der ex die hälfte bis ans ende der tage. eine einschränkung: stirbt der ex vor ihr, kann sie ein problem bekommen. (das würde jetzt zu weit führen.)

es ging ja um den spruch: ohne planung gut abgesichert sein und anderen ratschläge erteilen ...
Muss (35)
(11.06.16)
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 loslosch meinte dazu am 11.06.16:
ich bin schon auf der hut gewesen. (cave canem!) lo
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