Auf Order:

Wahlrede zum Thema Verlangen

von  leorenita



Wer Fahrradfahrer im Straßenverkehr mit einem motorisierten Fahrzeug gefährdet, verletzt oder tötet kommt der unausgesprochenen Aufforderung derselben zu einem dieser Delikte nach, sollte ergo nicht bestraft, sondern belohnt werden.
Menschen, die regelmäßig mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen sind entweder zu geizig um für ihren Adrenalinstoß eine teure Extremsportart auszuüben, oder ihr Hobby reicht nicht mehr aus um ihre Sucht zu befriedigen. (Wann fühl man sich lebendiger als nach einer überstandenen Lebensgefahr.) Es wäre also nur gerecht wenn der Autofahrer für jeden Schrecken den er einem Fahrradfahrer einjagen konnte, bezahlt würde. Die Höhe der Entlohnung hinge von der ausgestossenen Adrenalinmenge ab. Jeder Radfahrer würde standardmäßig mit einem Adrenalinmessgerät "ausgestattet", die Werte und die persönlichen  Kennziffern, die mittlerweile jeder  Erwachsene vom Finanzamt bekommen hat, würden über GPS an eine zentrale Verrechnungsstelle übermittelt, die nach Errechnung des Erlebniswertes, die Höhe der vom Radfahrer zu entrichtenden Beträge , 1. die Entlohnung für den beteiligten Autofahrer  und 2. die Vergnügungssteuer, bestimmte. Aus der ermittleten Höhe der Entlohnung errechnete sich, durch Abzug einer "Nebenerwerbssteuer auf Sonderleistungen im Strassenverkehr " in Höhe von 33%, die ausschließlich dazu verwendet würde den "Erlebnispark Stadtverkehr" um neue sogenannte "Highdangerpionts"  zu bereichern, der Nettoverdienst des Fahrzeugführers, der summiert am Ende des Monats überwiesen würde.

Manch einer nimmt das Farrad aber auch, um zu einer längerfristigen Krankschreibung zu kommen, Vollpension inclusive ist das eine so günstige Urlaubsvariante, dass die Betreffenden durchaus für das auslösende Ereignis zur Kasse gebeten werden sollten.

Damit Autofahrer, die der letzten Variante, der "Aufforderung zur Tötung im Straßenverkehr" nachkommen, auch zu ihrer gerechten Entlohnung kommen ist zu überlegen, ob die Nebenerwerbssteuer auf Sonderleistungen im Strassenverkehr nicht auf 50% angehoben werden sollte um die Bezahlung der "Finalleistung an einem Radfahrer" in gebührender Höhe aus diesen fiskalischen Einkünften zu bestreiten.

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Kommentare zu diesem Text

Klopfstock (60)
(01.05.09)
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 leorenita meinte dazu am 01.05.09:
Danke Dir, liebe Irene, ich steige auch gleich auf und hoffe, dass ich ohne Adrenalinstöße ankomme.
Schönen Feiertag Dir, und komme achtsam aber Achtlos durch den Tag und gut wieder nach Hause :)))))
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