Wählen gefährdet ihre Gesundheit!

Satire zum Thema Aktuelles

von  ViktorVanHynthersin

Vorbei sind die Zeiten, als der Normalbürger noch den Unterhalt für Goldhamster und Goldfische aufbringen konnte. Manch einer ist heute froh, noch Futter für die Silberfischchen kaufen zu können.

Wen wundert es dann, dass auch der Staat sparen muss und es erneut Einschnitte im Gesundheitswesen geben wird.

Nachfolgend haben wir vom Gesundheitsministerium die Neuerungen, die rückwirkend ab Januar 2010 gelten, zusammengefasst:

1. Beförderungsgebühr
Krankenfahrten mit dem Krankenwagen oder anderen Beförderungsmitteln werden erst ab dem 10ten Kilometer von den Kassen übernommen. Die ersten 10 Kilometer werden pauschal mit Euro 100,-- berechnet und sind vor dem Antritt der Fahrt beim Fahrer in bar zu entrichten.

2. Anrechnung der Krankheitstage
In Behandlung befindliche Genesende werden optimal und umfassend betreut. Das stellt neben dem Genesungsprozess auch sicher, dass ein Mindestmaß an Erholung damit verbunden ist. Daher werden pro Krankheitstag zwei Tage Jahresurlaubstage angerechnet. Schwerkranke mit der Möglichkeit des Ablebens können Sonderurlaub beantragen.

3. Sehbehindertenunterstützung
Da die Schulung und Haltung von Blindenhunden mit extremen Kosten verbunden ist und zudem andere Tiere dem Können in Nichts nachstehen bzw. sogar einen Mehrnutzen für die Sehbehinderten haben, werden folgende Tiere bei der Versorgung von Sehgestörten eingesetzt: Huhn und Kuh. Haben diese Tiere schon vom Volksmund und in Kinderreimen bezeugt sich als nützlich erwiesen, können sie zudem Eier und Milch liefern, was eine zusätzliche Kosten- und Wegersparnis verspricht.

4. Dauer der Kostenübernahme
Bekanntlich ist die Arbeitskraft das höchste Gut des Werktätigen; das gilt sowohl betriebs- als auch volkswirtschaftlich. Somit gilt es dieses Faktum unabdingbar sicher zu stellen. Die Kostenübernahme für medizinische Versorgung endet somit mit dem Eintritt ins Rentenalter. Die Kopplung zwischen Kostenübernahme im Krankheitsfall und Verrentung regelt der VC (Volkscomputer).

5. Energie
Energie ist kostbar und eine der Ressourcen, die unter allen Umständen geschützt werden muss. Energiequellen müssen vollständig ausgeschöpft werden. Daher liegt es nahe, den nahezu unerschöpflichen Vorrat an Batterien aus den abgerüsteten, stillgelegten oder verschrotteten Atombomben zu verwenden. Hörgeräte, Herzschrittmacher und andere Energiefresser werden damit optimal mit Energie versorgt. Die positive Strahlungsenergie dieser Batterien fördert zusätzlich den Genesungsprozess, was die Kosten zusätzlich senkt.

6. Medikamente
Seit Jahren ist das Phänomen der Placeboprodukte bekannt. Dabei kann es nicht sein, dass sich die namhafte Pharmaindustrie mit überteuerten Produktionslinien einen zusätzlichen Obolus verdient. Der Bundesregierung ist es gelungen, die Firma haribo dazu zu gewinnen, Placebos in allen Formen, Farben und Geschmacksrichtungen in der gewünschten medizinisch ansprechenden Verpackung nebst Beipackzettel zu fertigen. Der Preis konnte dabei nahezu gedrittelt werden.

7. Krankenhäuser
a) Belegung
Krankenhäuser gelten oft als überbelegt und somit unterdimensioniert. Eine unabhängige Studie renommierter Wissenschaftler hat ergeben, dass die Mehrzahl der Betten nicht optimal genutzt wird. Während der Besuchszeiten, der medizinischen Anwendungen und den WC-Aufenthalten entstehen Bettenleerstände, die die Kosten in astronomische Höhen trieben. Hier gilt es mit Hilfe des VC eine praktikable Mehr- und Umbelegungsstrategie zu verfolgen.

b) Waschung der Patienten
Hygiene ist im Gesundheitsbereich und vor allem in Krankenhäusern ein unabdingbares Muss. Leider bleibt dem Personal neben den vielfältigen Verwaltungsaufgaben oft nicht genügend Zeit, sich dem hygienischen Zustand der Patienten zu widmen.

Auch hier soll bewährte Technik Abhilfe schaffen. Was in der Automobilindustrie seit Jahren gut Dienste leistet, wird nun auch den Alltag in den Krankenhäusern vereinfachen. Waschstrassen, in denen Patienten in human-parzellierten, sterilen und keimresistenten Badestrassen körperschonend gebadet und anschließend im warmen Luftstrom getrocknet werden. Dieses Verfahren könnte auf Geschirr, medizinische Instrumente, Krankenwagen und das Personal erweitert werden.

c) Verköstigung
Die Verköstigung der Patienten bzw. das Abräumen des Geschirrs, etc., in den Krankenhäusern ist mit Wegen, Zeiten und somit mit ernormen Kosten verbunden. Die Vorhaltung von Geschirr und Besteck ist ebenfalls kostenintensiv.
Abhilfe schafft ein Ringleitungssystem, mit dem der Patient sein vorher ausgewähltes Menü intravenös erhält.
Eine weitere Kostenersparnis liegt in der Vermeidung von Abfällen und deren Entsorgung, es fallen definitiv keine mehr an.

d) Verwaltungseffizienz und effektive Patientenverwaltung
Verwaltungskosten und die Kosten für zeitraubende Untersuchungen und daraus wieder resultierenden Verwaltungsaufgaben können Dank moderner Technik weiter minimiert werden.
Zunächst versieht man die Bevölkerung flächendeckend mit Mikrochips und Sensoren in Gliedmaßen, Organen und an allen anderen körper- und organismusrelevanten Stellen. Diese Chips werden schon bei der Geburt implantiert.

Das aufwendige Nachrüsten wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Der Patient ist aber gut beraten, diese Kosten zu tragen, wenn er z.B. unnötige Wartezeiten in der Notaufnahme vermeiden möchte.

Die Chips speichern alle nötigen Organinformationen und gleichen diese immer wieder mit Hilfe der Sensoren, die am dazugehörigen Organ abgedockt sind, ab.

Die Untersuchung kann sowohl im Stehen, Gehen als auch im Liegen durchgeführt werden. Da sich dazu niemand entkleiden muss, kann der dazugehörige Scanner auch im Gang der Krankenhausaufnahme installiert sein. Am Ende des Ganges zeigt der Computer bzw. das Patientenleitsystem den Weg auf die Station (wenn der Befund dies notwenig werden lässt). Die entsprechende Akte inkl. Behandlungsstrategie und Entlassungstermin liegt dann bereits der jeweiligen Stationsleitung vor.

Wird während der Behandlung festgestellt, dass bestimmte Nahrungsmittel nicht mehr oder vermehrt konsumiert werden sollen, benachrichtigt der VC die Krankenkassen, die Stations- und Krankenhausleitung, den Hausarzt, das Finanzamt, den Arbeitgeber, den Vermieter und den Kühlschrank für die Disponierung der Mahlzeiten. Gleiches gilt für das Entfernen von Organen und Gliedmaßen, dem Verlust von Körperfunktionen, dem Ableben und bei der Geburt eines neuen potentiellen Patienten.

e) Chronische Krankheiten
Ab sofort entfällt der Begriff Chronische Krankheiten. Diese Negativ-Darstellung lässt jegliche Hoffnung auf Genesung schwinden und verhindert somit den positiven Aspekt der körpereigenen Selbstheilung. Auch werden kostspielige Anwendungen und Medikamente nicht mehr von den Kassen übernommen. Die Chronischen Krankheiten wurden ja rückwirkend zum Januar 2010 endgültig ausgemerzt.


Die Straffung aller Verwaltungs- und verwaltungsnahen Aufgaben und Abläufe des deutschen Gesundheitssystems wird von aller Welt als vorbildlich und nachahmungswert beurteilt werden. Wir sind guter Hoffnung, dass unser Staat am Gesundheitssystem genesen wird.

Ihr Gesundheitsminister
V.v.H.

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Kommentare zu diesem Text

supernova (51)
(12.06.10)
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Profilaxeschrei (49)
(17.06.10)
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 Cassandra (26.06.10)
Klasse!!!

LG
Cassandra
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