Advokaten im Existenzkampf

Persiflage zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Non defendi homines sine vituperatione fortasse posse, neglegenter defendi sine scelere non posse (Ammianus Marcellinus, ~330 n. Chr. bis ~395 n. Chr.; Res gestae [Kriegsereignisse oder Kriegstaten] - das Zitat wird Cicero zugeschrieben; siehe J. G. F. Powell, Jeremy Paterson, Cicero the advocate, 2006, S. 23). Menschen [als Anwalt] nicht zu verteidigen, das kann vielleicht tadelsfrei sein, [einen Mandanten] nachlässig zu verteidigen, das kann nicht ohne Bosheit geschehen.

Ganz oder gar nicht, so lautet das uralte Motto, hier übertragen auf das Geschehen vor dem antiken Gericht. Vor dem modernen übrigens auch. Im Zeitalter der Juristenschwemme ist die Entscheidung zum Mandatsverzicht für den Anwalt quasi ein Fremdwort. Der Mandatar übernimmt gern auch aussichtslose Fälle. Gerade wenn das Armenrecht (im Wege der Prozesskostenhilfe) greift und die Staatskasse eintritt. Dann gibt es etwas zum Abgreifen, obwohl substanziell nichts zum Greifen da ist. Daraus wiederum leitet sich die kostendeckende nachlässige Verteidigung ab.

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Kommentare zu diesem Text


 Didi.Costaire (14.01.11)
Dann gibt es etwas zum Abgreifen, obwohl substanziell nichts zum Greifen da ist.
Und so werden auch anderswo zweifelhafte Gewinne generiert.
LG, Dirk

 loslosch meinte dazu am 14.01.11:
Der Nachkommentar hat meine Behauptung zu Recht eingeschränkt. Ein versierter Winkeladvokat schafft es aber gelegentlich, das Gericht zu beeindrucken. Und so ist meine These gar nicht so abwegig. Der Anwalt kann ja Einspruch gegen eine abgewiesene Prozesskostenhilfe einlegen, was die Ablehnung im Vorhinein nicht leichter macht.

Ja, die Übertragung auf andere Sparten scheint sehr attraktiv. Siehe Banken. Oh, da muss ich doch mal was demnächst ... Lothar
stimulanzia (48)
(14.01.11)
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 loslosch antwortete darauf am 14.01.11:
Welche Anmerkung? Ja, die Überprüfung findet statt. Ich kenne einen Fall von beginnender Verbraucherinsolvenz, wo die Anwältin mit ihrer "Arbeit" loslegte, auf Gedeih und Verderb. Den Antrag auf P´hilfe schob sie nach. Nach der gerichtlichen Ablehnung machte sie - wegen Anstand - noch ein bisschen weiter. Zu hoffen bleibt (für meinen Geschmack) nur, dass sie nicht auf ihre "Kosten" kommt. Das Fatale dabei: Der korrekte Kläger hatte dadurch Mehrkosten, auf denen er ebenfalls sitzen bleibt, wie die dreiste Advokatin, die ihren Job im privaten Wohnzimmer macht.

Was Mandanten mögen oder nicht - das gleiche Problem zwischen Ärzten und Patienten ... Danke für den kenntnisreichen Kommentar, der mir Gelegenheit bot, tiefer zu bohren. Lothar

 Bergmann (14.01.11)
Je mehr Geld du hast, umso mehr Menschlichkeit kannst du dir einkaufen. Und dazu den Luxus der Unmenschlichkeit. Siehe Berlusconi und Co.

 loslosch schrieb daraufhin am 14.01.11:
Soeben höre ich, Berlusconi habe mal in einer Pressekonferenz in Anwesenheit von Merkel die it. Justiz beschimpft. Das Mienenspiel von Angie sei gekonnt gewesen. Lothar
Graeculus (69)
(18.12.14)
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 loslosch äußerte darauf am 18.12.14:
ein cleverer strafverteidiger, der im prinzip weiß, woher die knete seines mandanten stammt, lässt sich vorab kräftige vorschüsse geben. der mandant könnte ja nach verlorenem prozess mittellos sein.
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