Obsolete antike Rechtsregel für Guttenberg

Groteske zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Qui se ipse accusat, accusari non podest (Publilius Syrus, 1. Jh. v. Chr.; Sententiae). Wer sich selbst anklagt, kann nicht angeklagt werden.

Plagiator Karl Theodor zu Guttenberg muss diesen verstaubten römischen Rechtsgrundsatz gekannt haben, als er im Februar 2011 unter öffentlichem Druck und erdrückender Beweislast eingestand, seine Dissertation enthalte "gravierende handwerkliche Fehler ... die ordnungsgemäßem wissenschaftlichen Arbeiten widersprechen." Zugleich "bat" er die zuständige Universität Bayreuth um Aberkennung des Doktortitels. Seine Rechnung ging nicht auf, konnte nicht aufgehen; denn die Untersuchungskommission der Hochschule ging sodann pflichtgemäß der Frage nach, inwieweit zu Guttenberg große Teile seiner Arbeit "bewusst abgeschrieben" habe. Nun zeigte der examinierte Jurist sein wahres Können. Am 26.4.2011, gerade noch fristgerecht, gab der Baron eine wortreiche, drei Seiten umfassende Erklärung gegenüber der Kommission ab. Jeder Jurist aber weiß: Je langatmiger die Erklärung, um so reicher ist sie mit Falltüren zur Gegenattacke verziert. Der Ex-Verteidigungsminister jedoch denkt nicht in Kategorien der Jurisprudenz, sondern einzig und allein an sein Comeback. Ob die Rechnung aufgeht? Mit einem ablenkenden Knall in Saudi-Arabien oder mit einem Tschernobyl II?

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Kommentare zu diesem Text

Caty (71)
(29.04.11)
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 loslosch meinte dazu am 29.04.11:
Ich bin jetzt gespannt auf den Tenor der Bayreuther StN. Vermutlich wird bewusste Täuschung angenommen. Als Nichtjurist weiß ich, dass Getäuschte einen Schaden darstellen müssen. Angie wird das weder wollen noch können. Der Ball liegt noch im Feld! Lothar
(Antwort korrigiert am 29.04.2011)
Graeculus (69)
(02.10.15)
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 loslosch antwortete darauf am 02.10.15:
heute in den nachrichten: guttenberg greift der csu unter die arme. (spaßig umformuliert.)
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