Pauschale Behördenverdächtigung

Innerer Monolog zum Thema Bürokratie

von  Strobelix

Behörden, die nach einem Todesfall ihre Briefe an die Angehörigen so formulieren, dass diese darin von Amtswegen als wahrscheinliche Gesetzesbrecher angesprochen werden, dürfen sie sich nicht wundern, wenn sie in den Amtsstuben überwiegend Wutbürger als "Kunden" erleben.


Anmerkung von Strobelix:

Selbst erlebt: Eine Behörde stellt nach einem Todesfall gleich im ersten Anschreiben eine falsche Behauptung und eine Liste von Drohungen auf, ohne dass ich als Bürger eine Chance bekomme, mich kooperativ zu verhalten. DAS IST KEIN GUTER KOMMUNIKATIONSSTIL - DAS IST NICHT FAIR!!!

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Kommentare zu diesem Text


 Rudolf (16.05.12)
Hi, habe mich nicht getraut, Deine vorigen Beiträge zu kommentieren.
Sie waren so traurig.

Aber nun kann ich wieder. Anstatt auf Steuern wird lieber auf die Unschuldsannahme verzichtet - ich vermute, darum geht es. Scheint ein generelles Problem zu sein. Hoffentlich wählen die Griechen diesen ganzen Quatsch ab, damit man sieht, dass es auch anders geht.

Griechenland ist schließlich die Wiege Europas - das lässt hoffen.

 Strobelix meinte dazu am 18.05.12:
Hallo Rudolf,
ja ich habe traurige Tage hinter mir. Dennoch wollte ich auch diese Emotionen in Texten verarbeiten - für mich war es eine Hilfe, um mit der neuen Situation umzugehen.
Falls die Texte für unbeteiligte Leser zu traurig sind, gib mir einen Hinweis, dann kann ich sie auch sperren.
Viele Grüße, Thomas

 Songline (16.05.12)
Hier kann sich der Leser keine Meinung bilden, weil er das Behördenschreiben nicht kennt. Aber es drischt sich ja immer leicht pauschalverurteilend auf Behörden ein.

 Strobelix antwortete darauf am 18.05.12:
Hallo Songline,
damit du dir eine eigene Meinung bilden kannst, hier der Auszug aus dem Behörden-Brief, den ich 14 Tage nach dem Tod meines Vaters als erstes Anschreiben erhalten habe:
...
"Nach unseren Unterlagen haben Sie den Verstorbenen beerbt."
(Anmerkung: Diese Aussage ist eine unrichtige Unterstellung, weil es für die Testamentseröffnung noch gar keinen Termin gibt.)
...
"Für Ihre Antwort haben wir den xx.xx.2012 vorgemerkt.
Solten wir bis zum o. g. Zeitpunkt keine Nachricht von Ihnen erhalten, müssen wir annehmem, dass Sie als Erbberechtigter im Besitz der hinterlassenen ... sind ... ohne die erforderliche ...besitzkarte zu haben. Dadurch könnte der Tatbestand mindestens einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein. Wir wären dann veranlasst, ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts des Verstoßes gegen das ...gesetz einzuleiten."
Eine Beleidsbekundung zum Tod meines Vaters enthält das Schreiben nicht, aber dafür das ausführlich beschriebene Drohszenario - für mein Gefühl geht kooperative, wertschätzende Kommunikation anders.
Wie würdest du dich als Angehörige des Verstorbenen bei solchen Formulierungen fühlen?
Viele Grüße,
Thomas
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