Die Grundgesetz der Bananenrepublik Deutschlands
Groteske zum Thema Gegensätze
von pentz
Kommentare zu diesem Text
Graeculus (69)
(09.07.16)
(09.07.16)
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Es geht aber nicht um die Beziehungen zwischen Mann und Frau. Es geht um das Strafgesetzbuch. Und darum ist dieser Text lächerlich. (Ganz nebenbei: Die Beweislast wird nicht umgekehrt.)
Und was ist eigentlich mit einem Investment? Du lässt dich von einem Bänker beraten und sagst dann; "Nein, das will ich nicht." Dann dürfte der Bänker ja auch annehmen, dass du in Wirklichkeit doch willst und - wenn du bei deiner Hausbank sitzt - kann er selbstverständlich das Geld von deinen Konten abziehen und so investieren, wie er es für richtig hält. Ich würde mal schätzen, dass, wenn du ihn dann verklagst, es gut finden würdest, wenn der Richter die Urteilsverkündung nicht mit den Worten beginnt: "Die Beziehungen zwischen Kunde und Bank oft (nicht immer!) zu komplex sind für eine solch simple Formel."
Und was ist eigentlich mit einem Investment? Du lässt dich von einem Bänker beraten und sagst dann; "Nein, das will ich nicht." Dann dürfte der Bänker ja auch annehmen, dass du in Wirklichkeit doch willst und - wenn du bei deiner Hausbank sitzt - kann er selbstverständlich das Geld von deinen Konten abziehen und so investieren, wie er es für richtig hält. Ich würde mal schätzen, dass, wenn du ihn dann verklagst, es gut finden würdest, wenn der Richter die Urteilsverkündung nicht mit den Worten beginnt: "Die Beziehungen zwischen Kunde und Bank oft (nicht immer!) zu komplex sind für eine solch simple Formel."
Graeculus (69) antwortete darauf am 10.07.16:
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Aber es gibt neben den eindeutigen Jas und Neins auch halbe Jas, verschämte Jas, herausfordernde Neins ...
Noch zwei Punkte:
-) Von den "halbe Jas, verschämte Jas, herausfordernde Neins" landet kaum eins vor Gericht, denn - ich kann es nur wiederholen - es geht hier um das Strafgesetztbuch.
Im Geschäftsleben gibt es zudem die Verpflichtung, sich bei jedem weiteren Schritt mit dem Kunden explizit abzustimmen - was im Liebesleben ziemlich tödlich sein kann. Stell Dir jemanden vor, der im Bett ständig fragt, ob er auch dies und jenes tun dürfe. Viel Spaß beim Sex!
Und um noch etwas anderes anzusprechen: Die feministische Sicht, dass Frauen so wieder in eine Opferrolle gedrängt werden, ist auch Tineff und zeigt, wie wenig die Menschen vom Rechtssystem und seiner Funktionsweise verstehen. Es gibt ja auch Gesetze zum Verbraucherschutz und das macht den Verbraucher eben NICHT zum Opfer, es stärkt seine Position sogar.
Und zuletzt:
[/i]De facto[/i] hat sich nichts geändert. Die Beweislast bleibt beim Ankläger - in dubio pro reo eben. "Nein heißt Nein" sorgt für Eindeutigkeit vor Gericht, wenn dies nachgewiesen werden kann und mit den anderen Fakten - Kontext - zusammenpasst. Damit ist es in erster Linie eine Erleichterung für die Urteilsbegründung. Wenn z.B. Aussage gegen Aussage steht wird das auch weiterhin nicht zu einer Verurteilung ausreichen. Damit sorgt es für Rechtssicherheit und trägt letztlich zum Rechtsfrieden bei. Wer hofft, dass es mehr bedeutet: Nein, dass tut es nicht. Wer befürchtet, dass es mehr bedeutet: Nein, das tut es nicht.
P.S.: Ja, in einem System von codifizierten Recht muss man jeden Scheiß gesetzlich regeln.
Wenn dir einer in die Fresse haut, obwohl du "Nein" gesagt hast, wirst du nach den Organen der Bananarepublik schreien, keine Angst.