Die Grundgesetz der Bananenrepublik Deutschlands

Groteske zum Thema Gegensätze

von  pentz

„Nein“ ist ein „Nein“ - dieses Problem scheint mir urzeitlich zu sein und einige verstörte Gesetzesterroristen wollen das neuzeitlich austilgen - wahnsinn! Dabei heißt „Ja!“ „Nein!“ in Wahrheit, in der Wahrheit zwischen Adam und Eva, Mann und Frau.

„Wer schützt mich? “, wehrt sie ab.
„Ich brauche ein Kondom!“
Nehme niemals nicht des Frauen Wort buchstabengetreu auf und verstehe es so, wie diese konfiguriert sind, denn du stößt auf Kryptisches, um nicht zu sagen, aufs pure Gegenteil.
„Ich habe übrigens Kondome dabei.“
„Aha!“
Wie oft habe ich diese Interjektion schon gehört und bin ein Meister der Interpretation geworden. Von Pejorativ bis Zustimmung, jetzt in etwa „Immerhin!“ habe ich ein breite, bunte Palette davon schon vernehmen dürfen. Die Worte „Nein!“ und „Ja!“ gehören übrigens auch dazu. Sie sind, muss ich es extra sagen, sogar von ihrer abstrakten Semiotik her sogar beliebig semantisch gemeint. Mindestens einen Magister Artitum braucht es, um auf die Wahrheit zu stoßen, zumindest.
„Aha!“ - man betrachte das Ausrufezeichen - sagt aber auch nichts, kann auch als Fragezeichen gesehen werden, zefix!
Ich klebe an ihren Lippen jetzt. Ich erwarte die Buchstaben, die Worte, möglicherweise sogar einen Satz.
Naja, diesesmal höre ich deutlich Zustimmung heraus.
Ich fixiere, zoome und konzentriere mich total auf ihren wülstigen, verheißungsvollen, vibrierenden Lappen da im Gesicht.
„Immerhin!“ oder „Immerhin hast Du wenigsten an mich gedacht und Dir die Mühe gemacht, Präservative mitzuzubringen.
Ich schaue sie noch einmal eindringlich an, bohre in ihren Augen nach der tief und weit hinten verborgenen Emotion, Intention und WAHRHEIT.
Nichts Eindeutiges, nur Unergründliches, eindeutig Zwiespältiges.
Liege ich richtig, dann könnten doch vielleicht auch meine Umstände und deren Bewältigung belohnt werden, dies hat doch mitgeschwungen, oder nicht?
Aber Du denkst schon wieder falsch!
Die Zeit verrinnt, während der ich bei ihr keine Anstalten des Sich-des-Kleider-Entledigens wahrnehmen kann, darf und vermag.
Ist es etwa so gemeint gewesen „Immerhin?“
In diesem Kontext?
Scheinbar, offenbar, offensichtlich. Dabei habe ich wirklich auf einer allgemein geschätzten Universität einen Grad erworben und gerade in Textinterpretation ragte ich aus meinen Kommilitonen hervor. Aber es muss doch eine Klickerles-Uni gewesen sein.
Heute kommt es wieder nicht zum Geschlechtsverkehr.

Wenn die Germanisten, Romanisten, kurzum die ganze Sippe der Sprachfakultäten bei der Sprache der Frauen versagen und die Waffen in den Heuhaufen werfen müssen, könnte vielleicht die Rechtswissenschaften mit ihren Mitteln Abhilfe schaffen?
„Einvernehmlichkeitserklärung!“ - welch ein Zauberwort oder Unwort, sei‘s drum, wer will kleinlich und kleinkariert erscheinen in dieser Zwickmühle?
Da bemühe ich noch die Theologie - der Zweck heiligt die Mittel -  ja soweit bin ich schon gesunken, an die Tore der Theologie pochen ich in meiner existenziellen Not. Mein Satz klingt wenigstens nach dieser Fakultät, aber ich bin unsicher, als guter Geisteswissenschaftler kann ich leider nicht den geistigen Urheber zitieren, ich werde noch unsicherer.
Papier ist geduldig, ein Satz, bei dem ich wenigstens getrost Zuflucht suchen kann.

Nun, will man der Tautologie des Satzes auf den Leim gehen „Nein heißt Nein“, dann verfiele man in berechtigte Wortspielereien...
Ich will es sein lassen.

Versteht man diesen Satz konträr, dann verhalten wir Männer uns rechts- und gesetzeswidrig - wenig beruhigend, na Sex war noch niemals nicht leicht gewesen - schwanger - Bedrohung - heutzutage, wo das wegfällt, wird Sex einem wieder schwer gemacht - per Gesetz - Fortschritt bringt nicht im Schlepptau Erleichterung, um es auf eine Mann-Frau-Formel zu bringen, nein, nein und nochmals nein.

Achja!
Nur eins noch.
Gesetze sind einfach negativ. Denn es heißt nicht “Ja heißt nicht Nein“. Das gern gespielte Spiel mancher Frau, das des Blockens und dann Lockens, es kann nicht juristisch eingefordert werden. Keine Polizei wird kommen und mir helfen, wenn ich sage, “sie hat vorher JA gesagt, jetzt sagt sie, vielmehr verhält sich NEIN“. Aber wenn die Frau die Polzei anruft und sagt, “Nein habe ich gesagt, aber er hört nicht darauf“, dann muss sie kommen, mich auf mein Verhalten aufmerksam machen, nötigenfalls verhaften und Anzeige erstatten und und und.

Sag mir einmal einer: ICH WELCHEN LAND LEBEN WIR ÜBERHAUPT?
In einer Bananenrepublik?

P.S. Ich muss es sagen. Meistens, wirklich in den überwältigenden Fällen, habe ich mindestens einmal gehört. „Dabei wollte ich doch mit Dir bloß reden!“ Dieses Satz kam bei fast jeder Frau irgendwann hinterher, hinter dem Geschlechtsverkehr. Dieser Satz korrelierte signifikant mit der Höhe des Bildungsgrades. Ich muss allerdings zugeben, dass meine Studie angesichts der relativ geringen Anzahl der Beobachteten nicht representativ sein kann. Aber leider ist dieses Gesetz „Nein heißt Nein“ in diesem Zusammenhang eine ernste Bedrohung für die Rechte des Mannes und unverhältnismäßig. Denn von der höchsten Höhe des Bildungsgrades eines „Opfers“ ist der denkbar geringste Abstand zum Gang eines Rechtsanwaltes, auch und gerade wegen des inflationären Gebrauchs eines Rechtsversicherung-Schutzes allenthalben.

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Kommentare zu diesem Text

Graeculus (69)
(09.07.16)
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 TrekanBelluvitsh meinte dazu am 10.07.16:
Es geht aber nicht um die Beziehungen zwischen Mann und Frau. Es geht um das Strafgesetzbuch. Und darum ist dieser Text lächerlich. (Ganz nebenbei: Die Beweislast wird nicht umgekehrt.)

Und was ist eigentlich mit einem Investment? Du lässt dich von einem Bänker beraten und sagst dann; "Nein, das will ich nicht." Dann dürfte der Bänker ja auch annehmen, dass du in Wirklichkeit doch willst und - wenn du bei deiner Hausbank sitzt - kann er selbstverständlich das Geld von deinen Konten abziehen und so investieren, wie er es für richtig hält. Ich würde mal schätzen, dass, wenn du ihn dann verklagst, es gut finden würdest, wenn der Richter die Urteilsverkündung nicht mit den Worten beginnt: "Die Beziehungen zwischen Kunde und Bank oft (nicht immer!) zu komplex sind für eine solch simple Formel."
Graeculus (69) antwortete darauf am 10.07.16:
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 TrekanBelluvitsh schrieb daraufhin am 10.07.16:
Aber es gibt neben den eindeutigen Jas und Neins auch halbe Jas, verschämte Jas, herausfordernde Neins ...
Natürlich gibt es die. Aber dafür gibt es ja den Kontext. "Nein heißt Nein" hört sich nach einem Schlagwort an und das ist es ja auch, weil inhaltlich eben der Kontext dazugehört. Es ist auch sicher, dass manche Menschen das nicht verstehen, aber es geht hier um ein Gesetz und nicht um die Dummheit der Menschen.

Noch zwei Punkte:
-) Von den "halbe Jas, verschämte Jas, herausfordernde Neins" landet kaum eins vor Gericht, denn - ich kann es nur wiederholen - es geht hier um das Strafgesetztbuch.
Im Geschäftsleben gibt es zudem die Verpflichtung, sich bei jedem weiteren Schritt mit dem Kunden explizit abzustimmen - was im Liebesleben ziemlich tödlich sein kann. Stell Dir jemanden vor, der im Bett ständig fragt, ob er auch dies und jenes tun dürfe. Viel Spaß beim Sex!
Das ist nicht nur eine Reductio ad absurdum, sie ist auch gar nicht so allgemeingültig, wie es dir scheinen mag. Im SM-Bereich sind Absprachen bis hin zum Schriftlichen üblich. Der Spaß der Beteiligten leidet darunter nicht.

Und um noch etwas anderes anzusprechen: Die feministische Sicht, dass Frauen so wieder in eine Opferrolle gedrängt werden, ist auch Tineff und zeigt, wie wenig die Menschen vom Rechtssystem und seiner Funktionsweise verstehen. Es gibt ja auch Gesetze zum Verbraucherschutz und das macht den Verbraucher eben NICHT zum Opfer, es stärkt seine Position sogar.

Und zuletzt:
[/i]De facto[/i] hat sich nichts geändert. Die Beweislast bleibt beim Ankläger - in dubio pro reo eben. "Nein heißt Nein" sorgt für Eindeutigkeit vor Gericht, wenn dies nachgewiesen werden kann und mit den anderen Fakten - Kontext - zusammenpasst. Damit ist es in erster Linie eine Erleichterung für die Urteilsbegründung. Wenn z.B. Aussage gegen Aussage steht wird das auch weiterhin nicht zu einer Verurteilung ausreichen. Damit sorgt es für Rechtssicherheit und trägt letztlich zum Rechtsfrieden bei. Wer hofft, dass es mehr bedeutet: Nein, dass tut es nicht. Wer befürchtet, dass es mehr bedeutet: Nein, das tut es nicht.

P.S.: Ja, in einem System von codifizierten Recht muss man jeden Scheiß gesetzlich regeln.

 TrekanBelluvitsh (09.07.16)
Wenn dir einer in die Fresse haut, obwohl du "Nein" gesagt hast, wirst du nach den Organen der Bananarepublik schreien, keine Angst.
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