Aber, aber ...

Text zum Thema Abstraktes

von  Epiklord

Aber wie verhält es sich mit der Sache nach „dem Wunsch, ein Fahrrad zu bekommen“, aus logischer Sicht. Du behauptest, der Wunsch wäre bereits Besitz, der dem Besitz des Fahrrads voraus ginge. Dem widerspreche ich, denn, wenn sich der Wunsch nach dem Fahrrad erfüllt und du das Fahrrad besitzt, müsstest du ja auch noch im Besitz des Wunsches sein. Der hat sich aber aufgelöst. Es müsste also korrekt sprachlich heißen, das Wünschen und nicht der Wunsch. Solange der Wunsch nicht erfüllt ist befindet er sich ja noch im Stadium des Begehrens, Verlangens.

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