Feststellung

Feststellung zum Thema Literatur

von  FrankReich

Bei der Feststellung handelt es sich

1. um eine Aussage, die einen Sachverhalt neutral beschreibt (Bsp.: Die Beklagte äußerte sich zu den Beschuldigungen wie folgt: ... ),

2. die Beobachtung eines zuvor unerkannten Sachverhaltes (Bsp.: Nach Prüfung des Vorfalls bestanden jedoch erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der Beklagten, weil ...),

3. um die Ermittlung desselben (Bsp.: Durch den Abgleich aller Zeugenaussagen sollte letztendlich festzustellen sein, ob ...),

4. oder um die Arretierung eines Gegenstandes, bzw. Fixierung eines Punktes auf einer Skala, etc.,

wobei die Erklärungen unter 1. - 3. im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit per Definition als literarisches Genre gelten können.


Anmerkung von FrankReich:

Quelle zu Punkt 1. - 3.: Feststellung/Wikipedia, zu Punkt 4. Arretierung/Wikipedia

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Kommentare zu diesem Text


 LotharAtzert (14.12.20)
Eine Feststellung kennen wir Landeier natürlich nur aus dem Amtsblatt: "Bei Regen wird das Fest im Saal gefeiert".
Danke, daß du die Bill Dung's-Lücke geschlossen hast.

 FrankReich meinte dazu am 15.12.20:
Aber feiert ihr Landeier zu Ehren von Bill Dung nicht alljährlich auch das Niet,- und Nagelfest, 🤔?

 LotharAtzert antwortete darauf am 15.12.20:
Ja! Bill Dung wird bei uns groß geschrieben.

Antwort geändert am 15.12.2020 um 20:52 Uhr

 Terminator (14.12.20)
Eine Feststellung ist eine Betrachtung zum Thema Beobachtungen.

 FrankReich schrieb daraufhin am 15.12.20:
Interessante Vorstellung.

 AchterZwerg (15.12.20)
Ich glaube, das gilt ganz besonders für das Mietrecht.


 FrankReich äußerte darauf am 15.12.20:
Aber nur für das kalligraphische. 😂
Nimmer (45)
(19.12.20)
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 FrankReich ergänzte dazu am 19.12.20:
Wenn das mal nicht in der Antonymität versinkt.😋
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