Gedanke zum Strafraum

Gedanke zum Thema Gesellschaftskritik

von  Prinky

Warum ist die Entführung des Herzens
eigentlich nicht strafbar?

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Kommentare zu diesem Text

Lucina (47)
(23.01.06)
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 Prinky meinte dazu am 23.01.06:
Sicher würde man da schwul, auch wenn einige Frauengefängnisse dazwischen wären! Gruß zurück...Michael
Kevin (19)
(23.01.06)
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 Prinky antwortete darauf am 23.01.06:
Ebenso guter Kommentar...;-)
Michael
seelenliebe (52)
(23.01.06)
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 Prinky schrieb daraufhin am 23.01.06:
Tja, ich konnte die Frage nur aufwerfen, liebe Anne, weil ich selber keine Antwort weiß. Grüß dich lieb...
Micha
kata (64)
(23.01.06)
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 Prinky äußerte darauf am 23.01.06:
Ich wurde nicht geraubt...Schade eigentlich!
Aber hier muß ich dir widersprechen und für Lucia Partei ergreifen. Ich glaube schon, daß es soviel Liebe gibt!!! Gruß Micha
Gini (57)
(23.01.06)
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 Prinky ergänzte dazu am 23.01.06:
Ja, guter Einwand!!!
Aber heißt es nicht treffenderweise,
daß die Kunst darin besteht,
jemanden, der leicht entflammbar ist, durch Nichtbeachtung zu strafen, um eben NICHT weh zu tun? Gruß Micha
kata (64)
(24.01.06)
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 princess (10.02.12)
Sehr geehrter Herr Prinky,

gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt:

Die Herzensentführung als Tatbestand entzieht sich gemäß deutschem Strafgesetzbuch der Beurteilung als Straftatbestand. Bis zum heutigen Tage konnte die kriminelle Energie des beklagten Vorgehens seitens des Entführers nicht nachgewiesen werden. In allen bekannten Fällen seit Beginn der Rechtssprechung ist die Entführung lediglich als Kooperation zwischen entführendem und entführtem Herzen gelungen. Wir weisen Sie zurück auf die Möglichkeit einer privatrechtlichen Prüfung und Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

princess
Vorsitzende des Institutes zur Klärung kritischer Rechtskritik in zwischenmenschlichen Belangen des täglichen Lebens

:-)
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