Gedanke zum Strafraum
Gedanke zum Thema Gesellschaftskritik
von Prinky
Kommentare zu diesem Text
Lucina (47)
(23.01.06)
(23.01.06)
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Sicher würde man da schwul, auch wenn einige Frauengefängnisse dazwischen wären! Gruß zurück...Michael
Kevin (19)
(23.01.06)
(23.01.06)
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Ebenso guter Kommentar...;-)
Michael
Michael
seelenliebe (52)
(23.01.06)
(23.01.06)
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Tja, ich konnte die Frage nur aufwerfen, liebe Anne, weil ich selber keine Antwort weiß. Grüß dich lieb...
Micha
Micha
kata (64)
(23.01.06)
(23.01.06)
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Ich wurde nicht geraubt...Schade eigentlich!
Aber hier muß ich dir widersprechen und für Lucia Partei ergreifen. Ich glaube schon, daß es soviel Liebe gibt!!! Gruß Micha
Aber hier muß ich dir widersprechen und für Lucia Partei ergreifen. Ich glaube schon, daß es soviel Liebe gibt!!! Gruß Micha
Gini (57)
(23.01.06)
(23.01.06)
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Ja, guter Einwand!!!
Aber heißt es nicht treffenderweise,
daß die Kunst darin besteht,
jemanden, der leicht entflammbar ist, durch Nichtbeachtung zu strafen, um eben NICHT weh zu tun? Gruß Micha
Aber heißt es nicht treffenderweise,
daß die Kunst darin besteht,
jemanden, der leicht entflammbar ist, durch Nichtbeachtung zu strafen, um eben NICHT weh zu tun? Gruß Micha
kata (64)
(24.01.06)
(24.01.06)
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Sehr geehrter Herr Prinky,
gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt:
Die Herzensentführung als Tatbestand entzieht sich gemäß deutschem Strafgesetzbuch der Beurteilung als Straftatbestand. Bis zum heutigen Tage konnte die kriminelle Energie des beklagten Vorgehens seitens des Entführers nicht nachgewiesen werden. In allen bekannten Fällen seit Beginn der Rechtssprechung ist die Entführung lediglich als Kooperation zwischen entführendem und entführtem Herzen gelungen. Wir weisen Sie zurück auf die Möglichkeit einer privatrechtlichen Prüfung und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
princess
Vorsitzende des Institutes zur Klärung kritischer Rechtskritik in zwischenmenschlichen Belangen des täglichen Lebens
:-)
gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt:
Die Herzensentführung als Tatbestand entzieht sich gemäß deutschem Strafgesetzbuch der Beurteilung als Straftatbestand. Bis zum heutigen Tage konnte die kriminelle Energie des beklagten Vorgehens seitens des Entführers nicht nachgewiesen werden. In allen bekannten Fällen seit Beginn der Rechtssprechung ist die Entführung lediglich als Kooperation zwischen entführendem und entführtem Herzen gelungen. Wir weisen Sie zurück auf die Möglichkeit einer privatrechtlichen Prüfung und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
princess
Vorsitzende des Institutes zur Klärung kritischer Rechtskritik in zwischenmenschlichen Belangen des täglichen Lebens
:-)