Putin
Limerick zum Thema Wünsche
von Pfeiffer
Kommentare zu diesem Text
Pfeiffer, warum hast du nicht?
Ach, hätt' man doch vor Tag und Jahr,
Als Putin noch in Dresden war,
Ihm etwas Nowitschok gegeben:
Zigtausend wären noch am Leben,
Und wir (vielleicht) nicht in Gefahr.
Als Putin noch in Dresden war,
Ihm etwas Nowitschok gegeben:
Zigtausend wären noch am Leben,
Und wir (vielleicht) nicht in Gefahr.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 111
Wer nicht Gefängnisaufenthalte total lieb hat oder täglich in Goldtalern badet, sollte solche Texte besser unterlassen.
Webmaster ist auch kein Fan juristischer Scherereien, die ihm so ein Text bringen kann.
Antwort geändert am 04.09.2022 um 16:07 Uhr
Ich hatte gelesen:
"Ach, hätt' ICH doch ..."
Deshalb fragte ich, warum er es nicht getan hat.
Daß da "man" steht, war bei mir nicht angekommen.
Es ist aber ein wichtiger Unterschied, ob im Text "ich" oder "man" steht. Jedenfalls verstehe ich es so.
Das nächste Mal werde ich aufmerksamer lesen.
"Ach, hätt' ICH doch ..."
Deshalb fragte ich, warum er es nicht getan hat.
Daß da "man" steht, war bei mir nicht angekommen.
Es ist aber ein wichtiger Unterschied, ob im Text "ich" oder "man" steht. Jedenfalls verstehe ich es so.
Das nächste Mal werde ich aufmerksamer lesen.
Scheint juristisch unproblematisch zu sein.
Ach, mein lieber Dieter Wal,
Ich sah mich schon im Richtersaal,
Und war vor Angst schon schrecklich krank:
Jetzt kommt Entwarnung, Gott sei Dank...
Ich wollt' schon schreiben: Dieter Wal,
Weisste was, du kannst mich mal!
Doch sowas schreib' ich besser nicht,
Sonst komm' ich doch vor's Amtsgericht.
Jetzt bitte ich dich sehr: Erspare
Mir künftig deine Kommentare.
Ich sah mich schon im Richtersaal,
Und war vor Angst schon schrecklich krank:
Jetzt kommt Entwarnung, Gott sei Dank...
Ich wollt' schon schreiben: Dieter Wal,
Weisste was, du kannst mich mal!
Doch sowas schreib' ich besser nicht,
Sonst komm' ich doch vor's Amtsgericht.
Jetzt bitte ich dich sehr: Erspare
Mir künftig deine Kommentare.
Teolein (70) ergänzte dazu am 04.09.22 um 18:40:
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Weisste was, du kannst mich mal!
§ 111 regelt öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Diese liegt hier aber in der Vergangenheit.
Stimmt. Du denkst juristisch. Wow!
Dieter, du verweist auf das deutsche Strafgesetzbuch.
Aber keine deutsche Behörde wird etwas unternehmen, wenn jemand Putin tötet.
Gehst du bei deiner Warnung davon aus, daß Putins Macht bis nach Deutschland reicht, reichen wird?
Aber keine deutsche Behörde wird etwas unternehmen, wenn jemand Putin tötet.
Gehst du bei deiner Warnung davon aus, daß Putins Macht bis nach Deutschland reicht, reichen wird?
Antwort geändert am 05.09.2022 um 01:27 Uhr
Aber keine deutsche Behörde wird etwas unternehmen, wenn jemand Putin tötet.
Ruf doch mal öffentlich im Internet zum Mord an XY auf und warte ab, was dann geschieht. Jan dürfte sich besser auskennen. Vielleicht kommentiert er mit?
Dieter, der Limerick stellt sowieso keinen Aufruf zum Mord dar, da besagte Stelle im Konjunktiv steht, also halt mal Deinen Ball flach. 👋😂
Ciao, Frank
Ciao, Frank
weitere Frage wäre, wenn die Anstiftung aus Deutschland in Russland Erfolg hätte, ist denn das deutsche Strafgesetzbuch in Russland anwendbar, a) wenn der Täter ein Russe ist b) wenn der Täter ein Deutscher ist und c) wenn der Täter andere Nationalität und aus einem anderen Staat stammt als Deutschland und Russland?
Viel Spaß beim grübeln.
Viel Spaß beim grübeln.
Antwort geändert am 05.09.2022 um 13:22 Uhr
Hätte bloß Regierung nicht gewahl, die Putun eingeladen hat.
Agnete (66)
(04.09.22, 20:37)
(04.09.22, 20:37)
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Pfeiffer, dir sollten doch einige Politiker einfallen, die Deutschland derzeit mehr schaden als Putin.
Falls du es verbal übertreibst, kann Dieter noch einmal aktiv werden.
Falls du es verbal übertreibst, kann Dieter noch einmal aktiv werden.
Welcher Dieter?
Dieter, wie viele Dieter sind denn hier aktiv?
Minimal zwei, vermutlich um die 10.
Hallervorden for president.
Dieter, aber nur du [Dieter Wal] bist hier [Pfeiffer's "Putin"] aktiv.