Ausfluss des Grundsatzes der Einräumigkeit der Verwaltung

Satire zum Thema Politik

von  Bellis

Für mich ist Ausfluss etwas unangenehmes, krankhaft-schleimiges, ekliges. So gut es geht, versuche ich, Ausfluss zu vermeiden. Die Regierung (in diesem Fall die unseres Landes) sieht das offenbar anders. Sie geistert ja schon länger durch die Medien – die GEBIETSREFORM! Die Kommunen zittern, die Landkreise jammern, die Planungsregionen versuchen verzweifelt, ihre halbfertigen Regionalpläne zu vollenden, bevor diese mal wieder null und nichtig erklärt werden und von vorne angefangen werden muss. In welcher Besetzung ist nicht klar. Präziser ausgedrückt: in welcher Formation, denn entlassen wird niemand, wir reden vom öffentlichen Dienst... So eine GEBIETSREFORM sieht nicht nur die Zusammenlegung von kleinen, eigenständigen Dörfchen zu Einheitsgemeinden vor, sondern zieht die Umgestaltung ganzer Landkreise nach sich, denn es kann ja nicht sein, dass die Landkreisgrenze mitten durch eine neue Großgemeinde läuft. Die einzelnen Landkreise sollen sich wiederum auch vergrößern, denn wenn es nur noch wenige Kommunen pro Landkreis gibt, braucht man auch nicht mehr so viele Landkreise insgesamt. Die Landkreise haben sich, um auch grenzübergreifend ihre Wirtschaft (ihren Tourismus, ihren Naturschutz) ankurbeln zu können, in Zweckverbänden (sogenannten Planungsgemeinschaften, definiert durch räumlich abgegrenzte Planungsregionen) zusammengeschlossen. Gibt es jetzt aber weniger (dafür aber größere!) Landkreise, müssen auch die Planungsregionen neu eingeteilt werden, denn es kann ja nicht sein, dass die Planungsregionsgrenze mitten durch einen neuen Groß-Landkreis verläuft. Also müssten wohl die Planungsregionen analog auch vergrößert werden, oder? Wenn es aber weniger Planungsregionen gibt (momentan sind es noch fünf in diesem Land), dann könnte man diese doch gleich weglassen... Aber das war ein Vorschlag der PDS, völlig indiskutabel... Der Gesetzgeber sieht lediglich die Bildung von Einheitsgemeinden (auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes – GO) und Landkreisen (auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung – LKGebNRG) sowie Planungsregionen (auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes – LPlG) vor. Das kostet natürlich was. Der Landkreistag warnt sogar vor Milliardenausgaben. Nun ja, wenn ich mir durch den Kopf gehen lasse, was allein auf den Landkreis zukommen wird... Als erstes müssen natürlich die „Willkommen im historischen Hm-hm-Kreis“-Schilder, die den Reisenden an den Kreisgrenzen immer so freundlich und bunt begrüßen, neu gefertigt werden. Die sind enorm teuer. (Die Kosten könnten minimiert werden, wenn man die alten Schilder versteigern würde; viele Nostalgiker, nicht zuletzt aus der historischen Verwaltung, würden sich gern eins der alten Blechdinger in die Schrankwand stellen.) Autokennzeichen müssen neu erfunden werden. Landkarten müssen neu gezeichnet werden. Ortseingangsschilder müssen neu gemalt werden (vielleicht sogar zweimal, wenn sich die Gemeinden nicht rechtzeitig dazu aufraffen, sich zu vereinheitlichen). Die Kreisverwaltungen müssen den gesamten Kreisbestand an Kreisstraßen, Gebäuden und anderem Grundbesitz sowie an Büroausstattungen (einschließlich Mitarbeitern) inventarisieren. Und da der Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung gewahrt werden muss, muss natürlich die gesamte Kreisverwaltung in den neuen Verwaltungssitz umziehen. Im Fall „meines“ Kreises zieht ausgerechnet „meine“ Verwaltung in die Kreisstadt des Nachbarkreises, weil die der zukünftige Verwaltungssitz sein wird. Denn „mein“ Kreis hat keine Hauptstadt. Mist. Also werden dort zusätzliche Büros gebraucht (denn entlassen wird niemand, wir reden immer noch vom öffentlichen Dienst), außerdem Archiv-Räume, Möbel, Parkplätze, Computer, das Hausnetz muss erweitert werden... Von den armen Bürgern des Groß-Kreises, die dann immer erst mal eine Stunde fahren müssen, um ihre neuen Autoschilder abzuholen, ganz zu schweigen. Tja, so eine GEBIETSREFORM verändert nur räumlich. Alles fließt, sagt Heraklit. Was für ein Ausfluss, fürwahr...


Anmerkung von Bellis:

Gedanken zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Zielsetzung:
Anlass für das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist die zum 1. Juli 2007 in Kraft tretende Kreisgebietsreform nach dem Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung vom 11.11.2005 (GVBl. LSA S. 692), geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19.12.2006 (GVBl. LSA S. 544). Der Gebietszuschnitt der fünf Planungsregionen muss den neuen Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte angepasst werden. Dies ist Ausfluss des Grundsatzes der Einräumigkeit der Verwaltung und darüber hinaus auch deshalb erforderlich, weil die Landkreise und die kreisfreien Städte Träger der Regionalplanung für die Planungsregionen sind und diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände erledigen.

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