andi(e)stirnschlag

Kleinlichkeiten


Eine archivierte Kolumne von  AndreasG

Mittwoch, 01. März 2006, 19:24
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Bekenntnisse

Endlich rückt der § 166 StGB wieder ins Bewusstsein der Deutschen. Viel zu lange musste dieses wertvolle Regelwerk ein Schattendasein fristen. Denn es geht nicht um die Persönlichkeitsrechte Einzelner, die sind gut geschützt. Es geht um den Schutz von Glaubensbekenntnissen, da eine Religionsgemeinschaft oder Gruppe sich nur schlecht persönlich beleidigt fühlen kann (das können nur die einzelnen Mitglieder). Darum geht es letztlich auch nur um die Wahrung des öffentlichen Friedens ...

(Auszug aus dem StGB)

§ 166
[Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen]
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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Zwei Punkte müssen da also getrennt (und geschützt) werden:
1. das Bekenntnis selber
2. die Religion und ihre Gebräuche

Im Grunde halst sich die Justiz einen ziemlichen Brocken auf. Wenn es um Schmähung, Verunglimpfung und Beleidigung geht, müsste eigentlich immer der Glaubensinhalt betrachtet werden und nicht die Auswüchse. Wie aber soll so etwas definiert werden?
Ich denke da an einen Fall in der Vergangenheit: das Bild eines Kruzifixes, das auf der Oberfläche einer weißen Flüssigkeit treibt und die Bildunterschrift trägt: “der ist so leicht, der schwimmt sogar in Milch“. – Damals stellte sich schon einmal die Frage, ob ein religiöses Symbol zum Glaubensinhalt gehört. Die katholische Kirche nahm dazu nicht offiziell Stellung, um keinen Spagat machen zu müssen, aber es tönte von mehreren Seiten: “Das Symbol ist nicht Ziel der Verehrung und somit kein Glaubensinhalt.“
Der Islam ist da deutlicher. Mohammed war ein klarer Gegner von Götterbildern und der Vergöttlichung des Dinglichen. Für ihn zählten nur Inhalte. Gott und Mensch als Eckpfeiler - und dazwischen kein anderer Kult, kein Götzenbild, keine Anbetung oder Verehrung von Gegenständen. Um seine persönliche Verkultung zu verhindern, verbot Mohammed sogar jede Abbildung seiner Person.
Zum Glück braucht sich das deutsche Recht nicht um Glaubensinhalte zu kümmern. Öffentlicher Friede, Bekenntnis und Gebräuche sind entscheidend, also nur das, was der Mensch von der Theorie in die Praxis umsetzt. Darum kann auch der Mann zu einem Jahr Gefängnis (auf Bewährung) und 300 Sozialstunden verurteilt werden, der auf Klopapierrollen das “heilige“ Buch des Islam schmähte. Da hat der dänische Karikaturist echt Schwein, dass er kein Deutscher ist (die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Knast).

So einfach ist das.
Ich warte jetzt auf die Anklage gegen Alice Schwarzer (und die EMMA?), die das Glaubensbekenntnis und die Gebräuche schmäht, dass Frauen weniger Wert als Männer sind. Auch wird es auf den Straßen bestimmt ruhiger, wenn alle, die gegen die heilige Kuh “Auto“ schimpfen, nur noch auf dem Gefängnishof schmähen können. Oder diese Geld- und Reichen-Neidhammel ... – Endlich kann gegen Streikende und protestierende Arbeiter vorgegangen werden, weil sie Glaubensbekenntnisse und –gebräuche nicht achten und den öffentlichen Frieden stören.
Heiliger Mammon!

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