Gott mit dir, du Land der Bayern - Bayernpartei

Essay zum Thema Gesellschaft/ Soziales

von  Regina

Die 1949 gegründete Regionalpartei erreichte damals noch 20,9 Prozent der Stimmen für den Bundestag, 1950 noch 17,9% bei der bayerischen Landtagswahl. Danach ging es kontinuierlich bergab, weil die Partei gegen die mit der katholischen Kirche enger verbundene CSU verlor. Heute stellt sie noch ein Mandat in einem Kreisrat. Das hervorstechendste Merkmal dieser Partei ist ihr Ziel, Bayern möge aus der Bundesrepublik austreten und einen eigenen Staat im europäischen Kontext aufbauen. Somit gilt sie als regional-separatistisch und wertekonservativ. Die Bayernpartei ärgert sich über die finanziellen Verluste, die Bayern durch den Länderfinanzausgleich und den Solidaritätszuschlag erleidet. Mit dem eingesparten Geld würde sie gern ein Erziehungsgehalt von 100% des letzten Lohnes zahlen, wenn ein Elternteil seinen Beruf zugunsten der Kindererziehung aufgibt. Daneben plädierte sie für den Erhalt des dreigliedrigen Schulsystems ohne bundesweite Angleichung, elternunabhängiges BAföG und die Pflege bayerischer Dialekte. Manche Aktivitäten der BP erscheinen weniger altbacken. So initiierte die Partei 1988 das Volksbegehren gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf und trat 1991 für ein Mülltrennkonzept ein. Die BP wünscht keinen Überwachungsstaat. 2008 lehnte sie das Rauchverbot in Gaststätten ab, das manchen Wirten in der Tat finanzielle Einbußen einbrachte. Mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist die BP nicht einverstanden und sie wollte die Türkei nicht in die NATO und die EU aufnehmen. Obwohl sie heute auch in Bayern nur noch einen Anteil der Wählerstimmen von unter einem Prozent einfährt, steht sie bei den Facebookaufrufen an dritter Stelle hinter CSU und AfD, wohl weil der Separatismus der BP als exotisch empfunden wird. 




Anmerkung von Regina:

Überschrift: Zitat aus dem Bayernlied von Konrad Max Kunz/Michael Öchsner aus dem Jahr 1860, seit 1964 als Bayernhymne geschützt

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Kommentare zu diesem Text


 Dieter_Rotmund (25.01.24, 14:08)
Handwerklich okay, aber etwas seelenlos beschrieben. Show, don't tell fehlt hier ein wenig...

 AZU20 (25.01.24, 14:08)
Ist wahrscheinlich so. LG

 Graeculus (25.01.24, 23:03)
Separatismus - ist das nicht verfassungsfeindlich?

 Regina meinte dazu am 26.01.24 um 00:51:
Jedenfalls plakatiert die BP regelmäßig vor jeder Wahl in diesem Sinne. Es ist ein Vorschlag. Nur lockt der zurzeit kaum Interessenten hinter dem Ofen hervor.
Zum einen ist nicht alles strafbar, was gegen die Verfassung gerichtet ist, z.B. dann nicht, wenn es sich lediglich um eine Meinung handelt. Die Verfassung kann auch geändert werden. 
Ein unabhängiges Bayern müsste über ein Referendum entschieden werden, indem sich eine Mehrheit für eine neue Staatsgründung entscheidet. Der neue Staat bräuchte dann wieder eine eigene Verfassung.

Antwort geändert am 26.01.2024 um 01:04 Uhr

 Graeculus antwortete darauf am 26.01.24 um 01:21:
Entweder wollen sie das auf verfassungsgemäßem Weg durchsetzen, also mit 2/3-Mehrheit bundesweit (ha, ha!), oder man hält sie - wie die NPD/Die Heimat - für zu unbedeutend, um sie zu verbieten.
Interessant die Information, daß sie mit dieser Idee immer noch hausieren.
Aber die Wittelsbacher wollen sie nicht reetablieren?

 Regina schrieb daraufhin am 26.01.24 um 01:52:
Nein, Monarchisten sind sie nicht. 

Es gab auch schon den Vorschlag, Bayern, Österreich und die Schweiz zu einem alpenländischen Staat zusammenzufassen. Aber das sind nur Ideen.

Wieso bundesweit? 

In anderen Ländern gibt es diesen Separatismus auch, z.B. Schottland, Korsika, Die Basken, Katalonien u.a. und man sieht, dass es nirgends einfach ist. Aber in Bayern wollen das derzeit nur ein paar Leute in dieser BP.

 Graeculus äußerte darauf am 26.01.24 um 10:38:
Das Grundgesetz, demzufolge Bayern ein deutscher Bundesstaat ist, ist ein Bundesgesetz, und das kann nur so geändert werden, wie beschrieben: durch eine bundesweite Mehrheit.

 Regina ergänzte dazu am 26.01.24 um 11:16:
Aber das Grundgesetz bleibt doch bestehen, auch wenn ein Bundesland austritt. Bist du sicher, dass die Zugehörigkeit dort geregelt ist?

 Graeculus meinte dazu am 26.01.24 um 11:44:
Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.

Daß diese Präambel verbindlicher Teil des GG ist und nicht nur ein launiges Vorwort zum Eigentlichen, hat das BVerfG festgestellt: Da steht "dieses Grundgesetz", nicht "das folgende Grundgesetz".
Ob nicht irgendwo im GG auch die Möglichkeit des Austretens eines Landes geregelt ist, da bin ich mir nicht völlig sicher.

Antwort geändert am 26.01.2024 um 11:44 Uhr

 Regina meinte dazu am 26.01.24 um 11:54:
Es ist eh nur theoretisch, weil die BP so klein ist.

 Graeculus meinte dazu am 26.01.24 um 12:13:
Sicher. Aber daß die Präambel verbindlicher Teil des GG ist, mußte auch ich erst lernen.

Das BVerfG hat darüber entschieden im Falle eines Klägers, der den Gottesbezug in der Präambel als unpassend für alle Deutschen ansah und dem man entgegnete, das stehe doch nur in der Präambel und sei deshalb nicht verbindlich.
Dem hat das BVerfG widersprochen. Wobei ich das erwähnte Argument als sprachlich sehr feinsinnig ansehe.

Antwort geändert am 26.01.2024 um 12:14 Uhr
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