BlackHört

Un-Erhörtes aus der Musikwelt


Eine Kolumne von  BLACKHEART

Donnerstag, 28. Juni 2018, 16:10
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Die Plage mit den Plagiaten.

Seit es Menschen gibt, die Musik machen, gibt es auch Menschen, die diese Musik nachmachen. Solange es in Form von Coverversionen oder der Benutzung von Samples geschieht, für die die Rechteinhaber die Erlaubnis erteilen, ist alles gut.
Übernimmt man aber ungefragt etwas aus einem bereits bestehenden Song, spricht man von einem Plagiat. Und das kann teuer werden.

Aktuellstes Beispiel für einen solchen Rechtsstreit, der sich über mehrere Monate hinzog, sind IRON MAIDEN. Angeblich sollen sich Bassist und Band-Chef STEVE HARRIS und Gitarrist DAVE MURRAY bei den Songs "Hallowed be thy Name" (aus dem Album "The Number of the Beast", 1982) und "The Nomad" (aus "Brave New World", 2000) an dem Song "Life's Shadow" bedient haben, den die Band BECKETT 1974 veröffentlichte. Den Text schrieb BOB BARTON, die Musik wurde bereits 1969 von BRIAN QUINN komponiert.
Nachdem MAIDEN sich bereits vor einigen Jahren mit BARTON außergerichtlich geeinigt hatten, flatterte ihnen im vergangenen Jahr eine Klage von einem gewissen BARRY McKAY ins Haus, der sich als Manager von BRIAN QUINN vorstellte. Er verlangte angeblich 900000 britische Pfund von der Band und erreichte eine gerichtliche Verfügung, die besagte, dass MAIDEN den Song "Hallowed be thy Name" auf der vergangenen Welttournee nicht spielen durften.
Nachdem McKAY immer wieder mit Beweisen gedroht hatte, dass MAIDEN Plagiatoren seien, einigte man sich im März auf eine Zahlung von 100000 Pfund, nachdem vorher bereits durchgsickert war, dass sich die ursprüngliche Forderung "nur" auf 550000 Pfund belaufen haben soll.
IRON MAIDEN dürfen "Hallowed be thy Name" (immerhin der am dritthäufigsten live gespielte Song ihrer Karriere) inzwischen wieder live spielen, allerdings hat McKay seinen Kruzzug gegen die britische Metal-Institution noch nicht aufgegeben. Angeblich vertrete er noch drei weitere Künstler, von deren Werken IRON MAIDEN ebenfalls plagiiert haben sollen. Betonung auf "Giier".

Es kann aber auch anders ausgehen, wie der Fall "Stairway to Heaven" zeigt.
1997 behauptete der Gitarrist RANDY CALIFORNIA, der Song "Stairway to Heaven" von LED ZEPPELIN (erschienen auf dem Album "Led Teppelin IV", 1971) sei ein "Abklatsch" (Originalzitat) des Songs "Taurus", den er bereits 1968 für seine Band SPIRIT geschrieben habe.
Im selben Jahr waren ZEPPELIN als Vorgruppe von SPIRIT auf US-Tournee und angeblich soll Gitarrist JIMMY PAGE hier zum ersten Mal den Song "Taurus" gehört haben, der ihn dann zu "Stairway to Heaven" inspirierte.
CALIFORNIA starb noch im Jahr 1997 beim Versuch, seinen Sohn vor dem Ertrinken zu retten, allerdings kündigte der ehemalige Bassist von SPIRIT, MARK ANDES, im Jahr 2014 an, LED ZEPPELIN wegen Urheberrechtsverletzung verklagen zu wollen. Sein Ziel sei es, den verstorbenen RANDY CALIFORNIA als Songwriter aufgeführt zu sehen, damit dessen Familie einen Teil der Tantiemen, deren Wert auf 500 Millionen Dolar geschätzt wird, bekommt.
Im Jahr 2016 stellte ein Richter fest, "dass sich Riffs gleichen, wie in diesem Fall die absteigende, chromatische Akkordfolge" und deshalb "übersteigt die Ähnlichkeit diese Grundstruktur bei Weitem.“
Aufgrund dieser Aussage gingen ANDES und sein Anwalt FRANCIS ALEXANDER MALOFIY vor Gericht. Nach langen und intensiven Verhandlungen kam das Gericht aber im Juni 2016 zu dem Urteil, dass es sich bei "Stairway to Heaven" nicht um ein Plagiat von "Taurus" handelt.

Man sieht also, dass man sich als Kunstschaffender nie sicher sein kann, ob sich nicht ein anderer bei seinen Werken bedient.
Gleichzeitig muss man aber auch aufpassen, nicht selber als Plagiator angeklagt zu werden. Ein Drahtseilakt in Zeiten, in denen es so viele Ideen und Werke gibt, dass man gar nicht alles überblicken kann.
Dieses Problem hatte wohl auch dieser Redakteur der "Zeit", der dachte, er ware einem gewaltigen Plagiatsfall auf die Spur gekommen, dabei waren es nur vertauschte Metadaten bei Spotify. Aber lest selbst:  Wie ich beinahe ein Plagiat enthüllte
Es ist halt wirklich eine Plage mit den Plagiaten.

In diesem Sinne:

Haltet die Ohren offen.

Aber nicht für meine FLOP 5 der Plagiate in der Musikgeschichte.

Platz 5: "Come as you are" ist einer der größten Hits von NIRVANA. Blöd nur, dass genau dieser Song ein Plagiat des Songs "Eighties" der britischen Post-Punk-Band KILLING JOKE ist. Diese verzichtete allerdings auf eine Klage.

Platz 4: BEYONCÉ KNOWLES soll ihren Song "XO" von einem ihrer Backgroundsänger (sein Song heißt "XOXO") abgekupfert haben. Dieser verlangt nun 7 Millionen Dollar Entschädigung.

Platz 3: Jeder kennt "Surfin' U.S.A." von den BEACH BOYS. Aber wer "Sweet Little Sixteen" von CHUCK BERRY kennt, hört die musikalischen Gemeinsamkeiten deutlich heraus. Nachdem die BEACH BOYS zunächst sämtliche Rechte an "Surfin' U.S.A." an BERRY abtreten mussten, bekam deren Sänger BRIAN WILSON diese später teilweise wieder zurück, weil er den Text geschrieben hatte.

Platz 2: Auch ROBIN THICKE und PHARELL WILLIAMS habe sich für ihren Hit "Blurred Lines" bei einem der ganz Großen bedient, nämlich bei MARVIN GAYE und dessen Song "Got to give it up". Dessen Nachkommen konnten sich im Jahr 2015 über eine Geldregen in Höhe von 7,4 Millionen Dollar freuen, die die beiden Plagiatoren als Strafe zahlen mussten. Dürfte ihnen aber nicht allzu viel ausgemacht haben, schließlich haben sie mit dem Song ein vielfaches eingenommen.

und

Platz 1: JOHNNY CASH hat in seiner gesamten Karriere immer wieder Songs von anderen Künstlern gespielt und gesungen. Meist mit deren Einverständnis. Beim "Folsom Prison Blues" (1974) verhielt es sich allerdings anders, wie er in seiner Biografie selbst zugibt. Das Stück stammt vom Komponisten GORDON JENKINS und heißt ursprünglich "Crescent City Blues" (1953). CASH machte sich noch nicht einmal die Mühe, die Eröffnungszeilen umzuschreiben. JENKINS bekam 100000 Dollar Entschädigung, was nach heutigem Stand einem Wert von 600000 Dollar entspricht.

Danke fürs Reinhören.


euer BLACKHEART


Song der Woche: "The Lion from the North" von SABATON

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Kommentare zu diesem Kolumnenbeitrag


 TrekanBelluvitsh (24.04.18)
Gray Moore wurde in Deutschland wegen einem vorgeblichen Plagiat verklagt. Das er "Vorlage" mit 99,9%iger Sicherheit nie gehört hatte, spielte für den Richter keine Rolle. So viel dazu...
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