Nachträgliche öffentliche Kopie meines Unterstützerbriefes an die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, ca. 20181015

Brief zum Thema Selbstbestimmung

von  DavidW

"Sehr geehrte Damen und Herren bei der DGHS,


ich unterstütze einmal Ihr Anliegen gegen diesen Paragraphen §217, das mit persönlicher Erzählung.
Ich würde sozusagen gerne bei Ihnen aussagen.
Und eine Frage wäre auch implizit.

1
Ich (* 1977) habe eine schlimme Zeit hinter mir, wahrscheinlich auch vor mir. Über diese schlimme Zeit habe ich publiziert[FN 1], bzw. siehe Bild, ich will mich nicht wiederholen müssen.

Die Publizistik ist weitestgehend abgeschlossen. Bezüglich dieser „schlimmen Zeit“ darf muss ich jetzt darüber nachdenken, mich noch einmal an die Gerichte zu wenden. Meiner Meinung nach gehöre ich hoch entschädigt. Ein Amtshaftungsantrag und eine eigene Verfassungsbeschwerde mindestens (meine wäre (mir) übrigens viel wichtiger als die Ihrige). Das ohne Anwalt, einen Anwalt, der über funkbasierte Neurohypnosewaffen in einem Gericht referieren will, habe ich aufgegeben zu suchen. Ob ich mich traue, weiß ich noch nicht.

Wenn die Gewalt mich zu hoch verlieren lässt, bspw. meine restliches Vermögen als Gerichtskosten einzieht, will ich vielleicht einfach nicht mehr weiterleben. Mit diesem Neurohypnosewaffendesign im und am Körper in der Obdachlosigkeit zu landen wäre dann echt zu viel.
Bezahlte Arbeit finde ich mit der Geschichte sehr schwerlich.

Irgendwo in meiner Publizistik steht, dass ich einen Selbstmord, wenn es denn sein muss „möglichst hygienisch und psychohygienisch korrekt“ durchführen wollen würde. Mittlerweile sogar auch in meiner Patientenverfügung.
Also würde ich jetzt gerne in ein anderes Stadtviertel fahren, dort in eine Apotheke gehen, und mir vorsorglich zum Eigenbedarf eine tödliche Dosis Zyankali kaufen. Genauer kenne ich mich bei tödlichen Giften nicht aus. Vielleicht traue ich mich in einer Woche oder so, es zu versuchen.
Meine Suizidalität ist nicht akut, sondern tendenziell und potentiell-perspektivisch. Und zu 100% legitim.

Obwohl, mit Pilzen kenne ich mich aus: Wo ich vielleicht einen grünen Knollenblätterpilz finden könnte, weiß ich (ich habe ihn sogar fotografiert). Aber das wäre eine Zumutung, ein ungleich qualvollerer Tod.
Wo runterspringen, welche Bahnlinie, auch das wüsste ich wohl (FN 2).

Ich bin ein freier Mensch und will ein freier Mensch bis zum Tod bleiben.
Es ist viel zu schwierig in Deuschland.

Gleichzeitig ein dialektisches Problem ist, dass diese hochmanipulative (und uneingestandene) Techonogie, mit der ich seit mehr als zehn Jahren für umsonst voll und dreifach beansprucht werde, Suidalitätsempfindungen gedankenkontrollartig verstärken und erzeugen kann (von der Intensität her alles zwischen "vorschlagen" und "reinzwingen"). Trotzdem gilt der Satz mit dem freien Menschen.

2
„Angehöriger“ in §217 ist geradezu grotesk. Kinder habe ich im Leben keine zustande bekommen, die Angehörigen würden ja erben, die setzten einen dann ja, wenn sie von so einem Vorsorgeversuch erführen, noch unter Druck. Die dürfen davon nichts wissen!
Testament habe ich noch nicht wirklich gemacht, nur aufgesetzt.
"Vertraute" habe ich aufgrund der in der Fußnote kurz geschilderten Geschichte nicht, weder lasse ich da so einfach jemanden ran, noch will ich jemanden unbedacht mit hineinziehen.

3
Was ich mich noch frage, ist, ob da eigentlich ein Amtsgericht reichen müsste, um den Deutscher Bundestag im Sachzusammenhang zurechtzuweisen.

4
Zu meiner Sicherheit bzgl. „Stimmenhören“: Was mir verursacht wurde, als "Stimmenhören" zu bezeichnen, wäre irreführend und sehr verharmlosend. Wenn schon ein Stimmenhören plus x(1-y), wobei einige dieser x-e sehr gewalttätig waren und sind. Aber es ist ein exogen verursachtes Stimmenhören. Exogen ist mir persönlich sicher nachgewiesen.

5
Über eine Art Brieffreundschaft würde ich mich auch freuen. Physische Freundschaften sind mir mit der id Fußnote erwähnten Geschichte die letzten zehn Jahre nicht möglich gewesen.

Die Frage, wie ich am wenigsten inkorrekt in Deutschland zum Zweck des Suizids an ein tödliche, schnell wirkende Dosis eines Gifts komme, könnten Sie mir aus kollegialen Gründen beantworten.
Von "erwerbsmäßig" gehe ich übrigens nicht aus – der Kaufpreis wäre wahrscheinlich zu gering, weiß ich aus meiner Biographie. also befände man sich nur in einer Grauzone.

Fußnoten:

1

Ich wurde die letzten rund zehn Jahre meines Lebens mit einer auf plärrend laut gestellten, demonstrativ gewalttätigen und plakativ kriminellen funkbasierten Neurohypnose-, Hypnose- und Datenwaffe durch die Gegend geprügelt, innerhalb meiner Wohnung, außerhalb der EU. Ich hatte keine private Minute seit ca. März 2007.
Erst wandte ich mich nur an den Staat, seit 2012 publiziere ich dann auch, mittlerweile 800 Seiten Hypnosewaffenbeschreibung. Das interessiert zur Zeit niemanden, aber die Pflichtexemplare sind abgegeben, die Publizistik wird ewiglich ausleihbar sein:

„Sie und Ihr Lauschangriff (Neurohypnose-, Hypnose- und Datenwaffe)“, 3 Bände, ISBN-Nummer vorhanden, ausleih- und kaufbar. Und anderes, indirekt dazugehörendes. Das Meiste unter dem Pseudonym „Marco Bsondermann“.


2
Kopie an die Deutsche Lokführergewerkschaft? --- Ich habe übrigens seit vielen Jahren eine Bahncard, und wegen mir müsste niemand traumatisiert sein. Höchstens sauer auf System und Zustände."


3

Nachtrag 2022: Im Nachhinein irritiert mich, dass
die Formulierung


"das (ein solches Leben) müsste ich mir alles längst nicht mehr bieten lassen"


fehlt. Die hatte ich immer so im Kopf. Sie ist nur trivialisiert vorhanden, als "das wäre dann echt zu viel."

Sie gilt auch für manche chronisch Kranke.



Anmerkung von DavidW:

Die Sache ist in den Fachausschüssen. Ob ich die Fotos gerade finde und einfügen kann, weiß ich noch nicht. vor allem das vom Pilz wäre schön.

Nachtrag 2022: Im Nachhinein irritiert mich, dass
die Formulierung

"das (ein solches Leben) müsste ich mir alles längst nicht mehr bieten lassen"

fehlt. Die hatte ich immer so im Kopf. Sie ist nur trivialisiert vorhanden, als "das wäre dann echt zu viel."
Sie gilt auch für manche chronisch Kranke.

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Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (11.07.22, 23:12)
Gibt es eine Antwort der DGHS?

 Dieter_Rotmund (12.07.22, 08:23)
Ach, herrje...
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