Darfst musst sollst

Text

von  Beislschmidt

Wenn du geschlagen wirst, 

darfst du zurückschlagen.

.

.

Wieso die drei Sekunden?


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Kommentare zu diesem Text

Daniel (50)
(13.09.23, 12:14)
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 Beislschmidt meinte dazu am 13.09.23 um 13:26:
Die berühmten drei Sekunden, Daniel, bei der das Zurückschlagen als Reflex bewertet wird. Danach beginnt die schwammige Phase der Notwehr, die sich bis zur Heimtücke wandeln kann. Das ist der juristische Standpunkt von Zeit.

 Ich sehe das anders, entsprechend "er hat bekommen, was er verdient hat". Das ist manchmal kostspielig.
Beislgrüße

Antwort geändert am 13.09.2023 um 13:26 Uhr

 Graeculus (13.09.23, 18:19)
Diese drei Sekunden gewährt der Gesetzgeber für die Einsicht: Es gibt kein Faustrecht!
Notwehr gilt dann bei einem drohenden erneuten Schlag. Und auf den Schläger noch zu treten, wenn er schon am Boden liegt, gilt als Notwehrexzeß.
Erlaubt ist also das Minimum zur unmittelbaren Gefahrenabwehr - der Rest ist Sache der Polizei und der Justiz.

So innerhalb eines Rechtsstaates. Anders steht es zwischen Staaten, wo es keine verbindliche Rechtsordnung mit exekutiver Vollmacht gibt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist ja nicht mehr als ein papiernes Feigenblatt.

 Beislschmidt antwortete darauf am 13.09.23 um 19:14:
Erlaubt ist also das Minimum zur unmittelbaren Gefahrenabwehr - der Rest ist Sache der Polizei und der Justiz.
Du hast natürlich Recht Wolfgang.aber in diesen Fällen bekommen Tatsachen eine gewisse Eigendynamik und verstehen kann man es nur, wenn man diese Situation erlebt hat.
Daniel (50) schrieb daraufhin am 13.09.23 um 20:28:
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 AngelWings äußerte darauf am 13.09.23 um 20:54:
Grace, nicht ganz! Notwehr! Wenn Du jemand, tödlich verletzt, wird, kannst du bestraft werden! Wegen Körperverletzung, es können Geld Strafe über 50. 000 Euro Gewerkleistig werden  Deutschland.

 Beislschmidt ergänzte dazu am 14.09.23 um 13:08:
38 Jahre ist schon fast astronomisch lang, da passieren schon mal solche Dinge. Deeskalieren gelingt nicht immer.
Beislgrüße

 Terminator meinte dazu am 26.01.24 um 08:19:
Der "Gesetzgeber" irrt sich: bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben gilt das Naturrecht. Wer denkt denn, wenn er tätlich angegriffen wird (von einer Ohrfeige ist nicht die Rede) an die gesetzlich festgelegten Notwehrgrenzen? Jeder vernünftige Mensch wird sich selbst (und erst recht seine Schützlingsmäuschen) mit größter Gewalt schützen wollen. Und wird damit objektiv, moralisch, ethisch, im Recht sein. Sollte der "Gesetzgeber" das moralische Recht beugen, wird er de facto zum Verbrecher (das durch eigene Rechtsbeugung usurpierte Gewaltmonopol, Unrecht als Recht behauptet und mit Gewalt durchgesetzt, wäre dann das moralisch Böse).

 Beislschmidt meinte dazu am 26.01.24 um 09:32:

Unrecht als Recht behauptet und mit Gewalt durchgesetzt, wäre dann das moralisch Böse
Das moralisch Böse wird durch das Gewaltmonopol durchgesetzt. Richtig!

Ansonsten gilt: Wer den besten Rechtsanwalt hat, hat die besten Chancen. Wir sind nicht gewohnt mit Gewalt umzugehen, im Gegensatz zu vielen, die in den letzten Jahren bei uns "Schutz" suchen. Die Decke der Zivilisation ist sehr dünn, darunter lauert die Barbarei.

 AngelWings (13.09.23, 20:46)
Ja, ich habe zurück geschlagen! Und wurde,wieder zurück geschlagen, und wieder unschuldig beschuldigt. 

Aber jenig wird es schon merken, Karma schlägt nämlich immer, zurück. 

Habe ich ja, gesehen bei FB.

 Beislschmidt meinte dazu am 14.09.23 um 13:05:
Toller Typ  dieser Karma.
:D
Beislgrüße

 EkkehartMittelberg (14.09.23, 12:47)
Du kannst auch die andere Wange hinhalten. Bevor ich das täte, bliebe die Zeit stehen.

Schnellfertige Grüße
Ekki

 Beislschmidt meinte dazu am 14.09.23 um 13:03:
Oder das Wasser bergauf laufen, Ekki. 
Beislgrüße
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