Verschwendete Energie!
Kommentar zum Thema Kommunikation/ Dialog
von SKARA666
Kommentare zu diesem Text
Sätzer (77)
(02.02.18)
(02.02.18)
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Ist mir auch gerade aufgefallen. Da hat sich ein kleiner Schreibfehler eingeschlichen. Wird sofort korrigiert!
Sätzer (77) antwortete darauf am 02.02.18:
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Wenn Du unbedingt kotzen willst, dann tu dies doch auf dem Klo! Könnt ich auch als Zitat verwenden^^. Autoren sind eben frei. Hast Du schon einmal die Bücher von Patrick Rothfuss gelesen? Dan Brown? Tolkien? Ja, so ist das. Da gibt es Menschen, die einen Gedanken festhalten, indem sie diesen niederschreiben, und so gleich welche, die dich dafür neiden, weil sie sich selbst darin erkannt haben!
P.S. Natürlich kann man "zu Schade" schreiben, nämlich in dem Moment, wo man es besonders deutlich zum Ausdruck bringen will!
Warum ich mich gerade erkläre weiß ich nicht. Ich danke für deine Anregungen!
P.S. Natürlich kann man "zu Schade" schreiben, nämlich in dem Moment, wo man es besonders deutlich zum Ausdruck bringen will!
Warum ich mich gerade erkläre weiß ich nicht. Ich danke für deine Anregungen!
Antwort geändert am 02.02.2018 um 19:30 Uhr
Sorry Skara666, aber der Text hat definitiv nicht die Qualität eines der Werke von John R. R. Tolkien.
Nein, so ist es sicherlich nicht. Da gibt es andere sprachliche Mittel, z.B. indem man es an den Anfang des Satzes stellt oder das Mittel der Wiederholung.
Im Grunde kann man den Kommentar auch dahingehend ohne große Verrenkungen lesen, dass geistig behinderte Menschen totgeschlagen werden sollen. Dem möchte ich mich nicht anschließen.
Natürlich kann man "zu Schade" schreiben, nämlich in dem Moment, wo man es besonders deutlich zum Ausdruck bringen will!
Nein, so ist es sicherlich nicht. Da gibt es andere sprachliche Mittel, z.B. indem man es an den Anfang des Satzes stellt oder das Mittel der Wiederholung.
Im Grunde kann man den Kommentar auch dahingehend ohne große Verrenkungen lesen, dass geistig behinderte Menschen totgeschlagen werden sollen. Dem möchte ich mich nicht anschließen.
Antwort geändert am 12.09.2018 um 12:54 Uhr