Sich selbst abschaffen - deutsche Primärtugend triumphiert wieder einmal! Kollage zur Suizidfreigabe

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von  pentz

hier stand ein Bild, daß der Künstler selbst entfernt und dennoch wieder eingesetzt hat!




© Werner Pentz

Diese Kollage ist schlichter und einfacher, aber treffender!


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Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (27.02.20)
Och nee! Seit des das Grundgesetz gibt, bedeutete das Recht auf Leben nie die Pflicht zu leben. Deswegen war und ist der Suizid straffrei.

Das BVerfG hat lediglich festgestellt, daß mit diesem unstrittigen Recht eines Menschen, sein Leben zu beenden, der § 217 StGB in der vorliegenden Form nicht vereinbar ist, denn worauf man ein Recht hat, dabei darf man sich auch helfen lassen. Logisch, oder?

Möchtest Du den Suizid wieder, wie früher und in manchen anderen Ländern, strafbar machen?
- Bestrafung des "Täters" bei einem gescheiterten Versuch?
- Verweigerung eines "ehrlichen" Begräbnisses?
- Vermögensrechtliche Konsequenzen für die Erben?

(Es ist schon seltsam, daß alle drei monotheistischen Religionen den Suizid verurteilen und für sündhaft erklären, obgleich in keiner ihrer heiligen Schriften - Thora/Tanach, Neues Testament, Koran - der Suizid explizit verboten wird. Wenn man nicht, wie Augustinus, rabbulistisch argumentiert, daß auch der Selbstmörder ein Mörder sei und gegen das 5. Gebot, "Du sollst nicht morden!", verstoße.)

Kommentar geändert am 27.02.2020 um 19:18 Uhr

 Graeculus meinte dazu am 27.02.20:
Notabene: Der § 217 StGB befaßt sich überhaupt nicht mit dem Recht eines Menschen auf Suizid, sondern mit der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (wobei das Wort "Selbstmord" bewußt vermieden wird).
Auch die Beihilfe zum Suizid war bereits straffrei.
Neu ist nur, daß diese geschäftsmäßige Förderung nicht pauschal verboten werden darf, worunter bisher schon ein Arzt fiel, der diese Assistenz bei der Selbsttötung mehrfach praktizierte und dafür ein Honorar bekam.

 Dieter_Rotmund antwortete darauf am 28.02.20:
Pentz, dann auch noch mit Nazi-Vergleich, das ist unterste Schublade, wie man so schön sagt.

Ich finde die Entscheidung sehr gut.

 pentz schrieb daraufhin am 02.03.20:
ich habe lange hin- und herüberlegt und bin zur Erkenntnis gekommen, daß die erste Kollage wirklich etwas arg unter der Gürtellinie des nationalen Narzissmus zielt und werde sie demnach entfernen.
ich möchte aber darauf hinweisen, daß ich diese Kollage/Zeichnung auch in einem Schweizer Forum postiert habe, in der ich es stehen lassen werde.
danke für Euere Reaktionen!

 pentz äußerte darauf am 04.03.20:
es erscheint mir richtig, wenn sie, die "Polen" die Macht der Justiz beschneiden, insbesondere der der Richter, denn diese haben in der Brd-Dt sich über eine vom Bundestag kürzlich verabschiedetes Gesetz hinweggesetzt, es entrechtet, welches die Ausweitung der palliativen Behandlung Schwerkranker zur Vermeidung von suizidalen Tendenzen beabsichtigte, was mir weit humaner erscheint als Suizidhilfe freizugeben.
der Berufsstand der Richter hat eine elitäre Funktion und Macht in sich, daß sie selbst einen Beschluß des Bundestages völlig außer Kraft setzt.
auch der EuGH mit seinem Zwangsbeschluß der Einführung einer Tele-Zwangsabgabe geht in diese Richtung.
Wenn ich die Öffentlichen schaue, geht mir die Galle hoch: Beschimpfung anderer Nationen (Russen und …., Pack gesellt sich gerne), völlig überzogene, sehr aufwendige Satiresendungen, nämlich die vom dem, der Erdogan mit wahnsinnig in Zusammenhang setzte, Erdowan, und nicht von einem dt Gericht verurteilt worden ist, (welches Recht ich auch in Anspruch nehme und die herausgestellte Kollage wieder einsetze) und solche Formulierungen eines Fußballkommentators wie "Primärtugenden", als ob Tugenden nicht reichen würde.
Der Rechtsrutsch Dt ist nicht nur an einer Partei feststellbar, sondern auch an solchen Verhaltensweisen, hegemonialen Machtstrukturen
Ich finde, ein bißchen Ironie muss jedes nationales Bewußtsein aushalten und demnach sind diese Kollagen zumutbar.

Macht doch die Selbstironie zu Euerer Primärtugend!!!

Antwort geändert am 04.03.2020 um 13:06 Uhr

 Graeculus ergänzte dazu am 04.03.20:
Das klingt, mit Verlaub, alles arg wirr. Daß in Polen die Exekutive die Jurisdiktive unter ihre Kontrolle bringt, erscheint Dir richtig, weil in Deutschland die Jurisdiktive die Legislative gemaßregelt hat? (was übrigens im Falle des Bundesverfassungsgerichts eine von dessen im Grundgesetz festgelegten Funktionen ist)

Daß Dir die Ausweitung der Palliativmedizin humaner erscheint als die Freigabe der Beihilfe zum Suizid, bleibt dir unbenommen. Niemand zwingt Dich oder sollte dich zwingen dürfen, Suizid zu begehen und dabei die Assistenz eines Arztes in Anspruch zu nehmen. Das mußt Du nicht tun.

Das von Dir favorisierte Gesetz aber machte diese Deine für human gehaltene Einstellung zur verbindlichen Norm für alle anderen. Es hat, zum Beispiel, meine persönliche freie Entscheidung eingeschränkt in einer Frage, die Dich und den Staat (und die Kirchen!) einen feuchten Staub angeht: ob ein seiner Sinne mächtiger Mensch lieber leben oder tot sein möchte.
Was ich bekämpfe, ist diese patrimoniale Gesinnung, die einige, gewöhnlich selbsternannte Tugendwächter dazu bringt, anderen, mündigen Menschen vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Selbstverständlich nur "zu deren Bestem".

Dagegen hat das BVerfG ein Zeichen für einen liberalen Staat gesetzt, in dem jeder Mensch zunächst Herr seines eigenen Leibes ist. Wenn man nicht einmal darauf ein Recht haben soll, worauf dann?

Mit dieser Liberalität hapert es im konservativ-klerikalen Polen.

 Graeculus meinte dazu am 04.03.20:
Das 5. Gebot lautet übrigens: "Morde nicht," allenfalls: "Du sollst nicht morden".
"Du sollst nicht töten" ist eine Fehlübersetzung, wie man auch ohne Hebräischkenntnisse leicht überprüfen kann, wenn man liest, daß in der Thora anschließend für allerlei Delikte die Todesstrafe vorgeschrieben wird.

Weder die Thora noch das Neue Testament noch der Koran verbieten an irgendeiner Stelle den Suizid.

 pentz meinte dazu am 08.03.20:
was in Polen geschieht, sehe ich als daß die Legislative die Jurisdiktive beeinflußen möchte, nicht die Exekutive. warum soll es ein System geben, daß unabhängig von der Bevölkerung gewählte Gremien existieren kann, welches sich ihre eigenen Machtträger "unabhängig" heranzüchtet?
zu Deinen kopflastigen Gedanken kann ich sehen, daß Du nur den einzelnen im Blickfeld hast: diesem soll die uneingeschränkte Freiheit gewährt werden. daß für den Freitod aber gerade den Helfern freies Geleit gewährt wird, siehst du nicht. denn diese werden durch die Entscheidung des höchsten Gerichtes von der Verantwortung befreit, anderen Menschen in für sie schwierigen Lagen zu helfen, menschlich zu helfen.
"und wenn morgen die Welt untergeht, pflanze ich heute noch ein Blümchen", frei nach Luther. es sollte für jeden stets eine Perspektive für sein Leben eröffnet werden, gerade durch andere, denn der einzelne lebt in einem sozialen Umfeld, das ihn in seinem Lebensmut bestärken und unterstürzen sollte, nicht ihn ermuntern aus diesem auszusteigen. die Gleichgültigkeit der anderen ist oft genug Ursache für suizidale Wünsche. diese gilt es abzubauen, aber mit diesem Gesetz wird diese noch verstärkt und gefördert.

Antwort geändert am 08.03.2020 um 13:35 Uhr

 Graeculus meinte dazu am 08.03.20:
was in Polen geschieht, sehe ich als daß die Legislative die Jurisdiktive beeinflußen möchte, nicht die Exekutive.
Die Einsetzung und Absetzung der Richter, also ihre politische Kontrolle, obliegt in Polen der Exekutive (dem Justizminister), nicht der Legislative - die hat lediglich das entsprechende Gesetz beschlossen.

Muß man tatsächlich im Jahre 2020 noch für die Vorzüge der Gewaltenteilung argumentieren und auf die Gefahr hinweisen, daß "alle Macht dem Volk!" in aller Regel bedeutet "alle Macht der Partei, die das Volk vertritt, und ihrem Führer!"?

Du oder irgendeine Institution, Ihr dürft einem anderen Menschen jede erdenkliche Hilfe anbieten, die kalte Gleichgültigkeit unserer Gesellschaft abbauen oder die Palliativmedizin fördern. Ob er, der andere Mensch, diese Angebote annimmt oder einen anderen Weg wählt, das dürft Ihr ihm nicht vorschreiben. Und dafür, also für die Eindämmung Eurer Bevormundungstendenz, sorgt das BVerfG.
Der Betreffende mag sich an Euch oder an die anderen Helfer wenden, in denen Du eine so große Gefahr siehst.
Es gibt Menschen, die unter Eurem Mantel der allumfassenden Nächstenliebe und Fürsorge Erstickungsgefühle bekommen. Nächstenliebe ist nicht die Lösung aller existentiellen Probleme.

Die Gruppe der Sterbehelfer habe ich nicht im Blick? Ich war es, der Dich korrigierend darauf hingewiesen hat, daß es nur um sie im aktuellen Urteil des BVerfG geht.

 pentz meinte dazu am 11.03.20:
na, welche Liebe denn sonst außer Nächstenliebe? die Liebe des Universums, oder der von Tieren, oder von Briefmarken?
von allumfassender Nächstenliebe und Fürsorge habe ich nicht gesprochen und auch nicht dran gedacht, sondern von Zuwendung, die in Echtheit stattfindet oder gar nicht.
der Mensch, der immer noch einen Willen und eine Moral hat oder haben sollte sollte es sich sicherlich zum Ziel setzen, für andere da sein zu wollen, was sonst ist wichtig letztlich?

persönliche Note: bei allem Diskutieren muss ich an eine Person denken, die ich im Zuge der privaten Nachhilfeerteilung für Schüler kennengelernt habe und das war eine Mutter, Frau, die für die örtliche Hospizanstalt ehrenamtliche Helferin war. es gab sehr wenige Personen, die mir den vereinbarten Preis für die Nachhilfe schuldig geblieben sind, aber sie zählte zu einer derjenigen wenigen. ich frage mich da, was wohl treibt solche Menschen um, wenn sie andere wie sterbende Menschen helfen wollen? die Antwort überlasse ich jedem selbst anhand dieses Beispiels.
so banal es klingen mag, aber nur Liebe ist die Antwort aller Fragen und zumal auf die Sinnlosigkeit des Lebens!

 pentz meinte dazu am 02.04.20:


Antwort geändert am 02.04.2020 um 22:17 Uhr

So geändert, daß es Graeculus zu seinem Recht kommt!

Antwort geändert am 02.04.2020 um 22:18 Uhr

Antwort geändert am 02.04.2020 um 22:24 Uhr
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