Guter Glaube und kommunizierende Röhren

Satire zum Thema Scheidung

von  loslosch

Bona fides non patitur, ut bis idem exigatur (Corpus Iuris Civilis, CIC, 6. Jh. n. Chr. - nach Digesta: Gaius, römischer Jurist im 2. Jh. n. Chr.). Der gute Glaube duldet nicht, dass zweimal dasselbe verlangt wird. Oder: Mit dem guten Glauben ist unvereinbar, dass zweimal dasselbe verlangt wird.

Bewährte alte Grundregel römischen Rechts. So einleuchtend klingt dieser Satz, dass man sich unwillkürlich fragt, warum er überhaupt in Stein gemeißelt wurde. Dabei wird diese so banale Regel tagtäglich verletzt. Beliebte Spielwiese für derlei Verstöße ist das Familienrecht, Spezialfall: Scheidungsprozess. Im nachehelichen Unterhalt gilt das Prinzip, dass sämtliche Einkünfte der Beteiligten in einen gemeinsamen Topf geworfen und dann gehälftet werden (Prinzip der kommunizierenden Röhren). Wenn die wirtschaftlich schwächere Partei relevante Mehrbelastungen nachweisen kann, muss die wirtschaftlich stärkere diese übernehmen, jedoch nur zur Hälfte, damit das Fairnessprinzip gewahrt bleibt. Die Zahl anwaltlicher Schlaufüchse, die im ersten Schritt nassforsch eine vollständige Kostenübernahme verlangen, ist Legion. Werden die Experten dann an das Prinzip der kommunizierenden Röhren erinnert, lenken sie ein, meist ohne den Ausdruck des Bedauerns. Warum auch, am guten Glauben hatte es doch von Anfang an gefehlt! Versuchter Betrug als Volkssport. Das Völkchen der Familienrechtler, gestandene Organe der Rechtspflege, macht frohgemut beim Schummeln weiter.

Man verlangt ja gar nicht zweimal dasselbe. Nur einmal das Doppelte.


Anmerkung von loslosch:

Realsatire.

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Kommentare zu diesem Text

Graeculus (69)
(15.07.15)
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 loslosch meinte dazu am 15.07.15:
ja, es ist ein volkssport. (ich bin bereit und in der lage, mich an diesem sport zu beteiligen.)

 TrekanBelluvitsh (15.07.15)
Aber mit schlechtem Glauben schon.

 loslosch antwortete darauf am 15.07.15:
ja. aus leidvoller erfahrung inzwischen experte geworden.
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