An die Evangelische Kirche

Brief zum Thema Recht und Gesetz

von  Rudolf

Rudolf
Straße
PLZ Ort
Ort, den 24.11.2009

An
die Evangelische Kirche im Rheinland
die Evangelische Kirche von Westfalen
die Lippische Landeskirche


Evangelisches Gesangbuch Text 861


Liebe Brüder und Schwestern im Glauben,

ich habe eine Anfrage zum Evangelischen Gesangbuch (Ausgabe von 1996). Dort steht auf Seite 8, dass eine Verwertung des Textteils (Nr. 701 – 1010) oder einzelner Stücke daraus sowie auch teilweise Übernahme der Gestaltung oder einzelner Teile aus dem Konzept der Genehmigung durch die Evangelische Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche bedürfen.

Zu den betroffenen Texten gehört mithin auch das „Vater unser“ unter der Nummer 861. Ich möchte dieses Gebet als Teil einer Gebetsammlung in leicht abgewandelter Form zitieren und im Internet veröffentlichen. Mein Text lautet:

Mein Vater im Himmel.
Geheiligt werde Dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden.
Mein tägliches Brot gib mir heute.
Und vergib mir meine Schuld,
wie auch ich vergebe meinen Schuldigern.
Und führe mich nicht in Versuchung,
sondern erlöse mich von dem Bösen.
Denn Dein ist das Reich und die Kraft
und die Herrlichkeit in Ewigkeit.

Bitte prüfen Sie, ob ich Rechte von Ihrer Seite verletze, und nennen Sie mir gegebenenfalls die Rahmenbedingungen, unter denen Sie einer Veröffentlichung im Internet zustimmen.


Mit der Bitte um Gottes Segen verbleibe ich Ihr

Rudolf


PS: Eine Kopie dieses Briefes werde ich unter  http://www.keinverlag.de/255728.text im Internet einstellen.


Anmerkung von Rudolf:

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat geantwortet. Ich verstehe die Antwort allerdings nicht, daher wende ich mich mit einem weiteren Schreiben an den Kirchenkreis meiner Heimatgemeinde, siehe   http://www.keinverlag.de/274737.text.

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Kommentare zu diesem Text

LudwigJanssen (54)
(24.11.09)
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 loslosch meinte dazu am 24.11.09:
Lieber Ludwig,

der Genitiv von Vaterunser lautet Vaterunsers. [Hände falt]

Lothar
LudwigJanssen (54) antwortete darauf am 24.11.09:
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 loslosch schrieb daraufhin am 24.11.09:
Absalto. - Vorwärts oder rückwärts? Lo

 Rudolf äußerte darauf am 25.11.09:
Das Urheberrecht für das Vaterunser ist, glaube ich, noch nicht erloschen, da der Verfasser noch lebt.

 loslosch ergänzte dazu am 25.11.09:
Ja, stimmt. Es gibt z. B. die Pkw-Aufkleber "Jesus lebt". Lo
LudwigJanssen (54) meinte dazu am 25.11.09:
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 loslosch meinte dazu am 25.11.09:
Naja, ich glaub, Jesus würde gegen die - hier ganz unlyrische - Ich-Form des Paternoster (Patermeus also) [äh, muss heißen: des Paternosters] keine Einwendungen vorbringen. Dilemma: ER rührt sich nicht. Unklare Gefechtslage? Lo
LudwigJanssen (54) meinte dazu am 25.11.09:
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 Rudolf meinte dazu am 25.11.09:
Gleichwohl sehe ich in Matthäus 6,9 in Verbindung mit Matthäus 28,19+20 eine klare Aufforderung des Verfassers, den Text im Sinne eines Geschenkes an jedermann zu nutzen und zu verbreiten.

Wäre er nicht auferstanden, würde er sich vermutlich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, wie kompliziert dieser Sachverhalt im Lichte des UrhG erscheint.

PS: Genau genommen liegen zwischen dem Ableben des Verfassers am Freitagnachmittag und dem Auffinden seines leeren Grabes am frühen Morgen des darauffolgenden Sonntags nicht einmal 48 Stunden.
(Antwort korrigiert am 25.11.2009)
(Antwort korrigiert am 25.11.2009)
LudwigJanssen (54) meinte dazu am 25.11.09:
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 Rudolf meinte dazu am 15.02.10:
Ja, mir liegt eine Antwort der Evangelischen Kirche im Rheinland vor. Es ist allerdings nicht gewünscht, dass die Korrespondenz im Internet erscheint. Schade.

Im Ergebnis festzuhalten wäre:

Das Urheberrecht des uns bekannten „Vater unser“ lag bei Dr. Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben, † 18. Februar 1546 in Eisleben) und ist mithin seit 392 Jahren erloschen (§ 64 UrhG).

Was darüber hinaus in der Antwort steht, möchte ich erst mit meiner Pfarrerin vor Ort klären. Vielleicht ist es einen neuen Text wert.

 loslosch meinte dazu am 15.02.10:
... einen neuen Text wert.

Wenn Du der das gleich "beichtest", wirst Du ohne Antwort entlassen. Lo
LudwigJanssen (54)
(14.02.10)
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LudwigJanssen (54)
(15.02.10)
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 Rudolf meinte dazu am 16.02.10:
Titanic? Mein Pfarrer vor Ort hat erst gar nicht verstanden, dass auf dem "Vater unser" überhaupt ein Urheberrecht bestehen könnte. Er bezeichnete es als einen freien Text - was immer das ist.
LudwigJanssen (54) meinte dazu am 16.02.10:
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 Rudolf meinte dazu am 16.02.10:
Ah, so langsam dämmert es mir. Dass ich das "Vater unser" als meinen Text ausgab ist der Logik von kv geschuldet. Natürlich ist das nicht mein Text - da muss man erstmal drauf kommen! Gleichwohl habe ich die erste Person Plural durch die erste Person Singular ersetzt. Das war meine Zutat. Da es sich allerdings nur um eine geringfügige Änderung handelt, ist der zugrundeliegende Text das nicht urheberrechtlich geschützte "Vater unser". Es handelt sich quasi um ein Zitat. Ich bin allerdings kein Jurist.

Drei Gründe bewegen mich dabei:

1. Wir leben in einer egotistischen Zeit.
2. Das "Ich" unterstreicht meine eigene besondere Betroffenheit.
3. Jesus hat aber dennoch die "Wir"-Form gewählt, was durch den Wechsel besonders deutlich wird.

Mein Fassung stelle ich natürlich jedem zur Verfügung, sofern er oder sie sie wieder jedem zur Verfügung stellt - im Sinne des OpenSource-Gedankens.
LudwigJanssen (54) meinte dazu am 16.02.10:
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Misanthrop (31) meinte dazu am 25.02.10:
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Diro (50)
(23.07.10)
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 Rudolf meinte dazu am 24.07.10:
Ich mag Deinen Kommentar. ' ' wird schon für sich sorgen, wäre da nicht der Auftrag: "Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium aller Kreatur."
Diro (50) meinte dazu am 24.07.10:
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 Bergmann (21.12.10)
Und was hat die Kirche geantwortet?

 loslosch meinte dazu am 21.12.10:
Die sieht darin wohl eine Clownerie (so wie ich, aber aus anderen Gründen) und wird wohl nicht reagieren. :) Lo

 Bergmann meinte dazu am 21.12.10:
Es ist Clownerie und berechtigtes Hinterfragen dieses Amtsdenkens, das in der katholischen Kirche noch viel schlimmer (und zugleich charmanter) ausgeprägt ist. - LG, Uli

 Rudolf meinte dazu am 22.12.10:
Lieber Bergmann, insbesondere hat der Landeskirchenmusikdirektor der Evangelischen Kirche im Rheinland geantwortet,
Zitat:
Ferner möchten wir Sie bitten, unsere Korrespondenz gemäß Ihrer Fußnote "P.S. Eine Kopie im Internet einzustellen" zu unterlassen.
Zitatende.
Das ist meine Lieblingsstelle in dem Antwortbrief. Toll finde ich, dass er geantwortet hat, aber dass es anscheinend keine Regeln für das Zitieren aus dem Gesangbuch gibt, irritiert mich bis heute.

 loslosch meinte dazu am 22.12.10:
"Mein Reich ist nicht von dieser Welt." Somit braucht die Amtskirche kein Copyright. Sie ist froh, wenn ihre Botschaften verbreitet werden, ausgenommen Schmähungen. Dafür gibt es Paragraphen (Verletzung religiöser Gefühle). Am Zitat des Landeskirchenmusikdirektors (oder wars der LK-Museendirektor?) gefällt mir am besten das Wörtchen "unsere". Er fordert eine logische Unmöglichkeit. Lo

 Bergmann meinte dazu am 22.12.10:
Lieber Rudolf:
Zitieren kannst du alle Lieder und alle Texte, deren Autoren seit 70 Jahren tot sind.
Der antwortende Kirchenbeamte kann dich nur bitten, den Briefwechsel nicht ins Internet zu stellen. Mehr nicht. Da brauchst du nichts zu befürchten.
LG, Uli

 Rudolf meinte dazu am 22.12.10:
@Lo Schön beobachtet, lies es auch mal so: "Bitte unterlassen Sie unsere Korrespondenz." (aber wir wollen nicht gehässig werden, deutsche Sprache schwere Sprache)

@Uli: Stimmt, bliebe da noch mein Text  Mein Vater. Was ist zu tun, um ihn freizuschalten?

 loslosch meinte dazu am 22.12.10:
Stelle ihn als "Mein ganz persönlicher Vater" neu herein. Schwupp! Lo

 Bergmann meinte dazu am 22.12.10:
Rudolf: Oh, den Text MEIN VATER hat Jan der Monarch gesperrt... Schick mir den mal diskret per KV-interne Mail oder an uli.bergmann@web.de, sonst kann ich dazu nichts sagen. Ich sichere dir absolute Verschwiegenheit zu. Hzlst, Uli
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