1 Beitrag zur Theorie des Sexualverbrechens

Interpretation zum Thema Täter/Opfer

von  Augustus

(E) = 1 - (C)
Wenn der Ertrag der Handlung größer ist als die Konsequenz.
C‘ - (B) = C 
(B) = (M – Kv)
Kv = (0 oder 1) = sichtbare Verletzungen, unsichtbare Verletzungen

Konsequenz – Beweise = Summe Konsequenz
Beweis = (Augenzeugen – Verletzungen)

Augenzeugen – unsichtbare Verletzungen
B = (1-1)
B= 0

Augenzeugen – sichtbare Verletzungen
B= (1-0)
B=1

Konsequenz – Beweise = Summe Konsequenz
1 – 0 = 1
Oder
1 – 1 = 0

C (0)‘ - 0 = 0, wenn 0 = 0, dann keine Konsequenz
C(0)‘ -1, wenn 0  >= -1, dann Konsequenz

Das bedeutet; 
Wenn der Ertrag größer als 0  ist, dann hat der Täter weniger Hemmungen Sexualverbrechen auszuüben, bzw. wenn für ihn die wahrgenommenen Konsequenzen aus seiner Tat 0 sind. 

Daraus folgt:
Ertrag = 1 – 1
Ertrag = 0
Wenn der Ertrag 0 oder kleiner als 0 ist, dann lohnt ein Sexualverbrechen sich nicht.

Sonst
Ertrag = 1-0 
Ertrag = 1
Wenn der Ertrag 1 ist, dann lohnt ein Sexualverbrechen sich, weil die Konsequenz zu niedrig ist oder die Beweise zu wenig sind, aus der Sicht des Täters. 

Daraus lässt sich ableiten,je mehr Augenzeugen im Umfeld, umso größer die Konsequenz und somit umso größer die Beweislast und umso geringer der Ertrag für den Täter, womit trotz seiner L² kein Sexualverbrechen möglich wird, die „unmittelbaren“ Konsequenzen hindern ihn daran. Das Sexualverbrechen beruht also dementsprechend auf (E>0), wenn der Ertrag 1 oder die Konsequenz 0 ist.
Allerdings ist es so, dass der Täter sehr oft sichtbare Verletzungen dem Opfer zufügt, weil sich das Opfer beim Versuch des Sexualverbrechens wehrt. Im schlimmsten Fall tötet, was zwar das Strafmaß bei der Überführung erhöht, aber nach der Formel seine unmittelbare Konsequenz verringert. Hier wäre weiter zu untersuchen, warum trotz der Formel, wenn der Ertrag 1 ist, also lohnenswert ist, der Täter gegen das Opfer Gewalt ausübt, womit nach der Formel der Ertrag 0 wäre, also nicht mehr lohnenswert. Hier wäre eine irrationale Handlung des Täters zu verstehen und eine genauere Analyse zu dieser irrationalen Handlung von Bedeutung. 
Allerdings gibt es Ausnahmen. Nämlich wenn der Täter von 2 Augenzeugen beobachtet wird, wobei davon einer das Opfer selbst ist und die Körperverletzungen unsichtbar sind. Es wäre zu vermuten, dass der Täter das Risiko in Kauf nimmt, dass ein weiterer Augenzeuge aufzutauchen droht.

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Kommentare zu diesem Text


 Soshura (22.11.17)
Ich denke, das Ganze verliert nichts an seiner "Überreizung", wenn Du einbeziehst, dass es bei einer Menge von Augenzeugen > 1 unterschiedliche Wahrnehmung geben kann, bis hin zum entgegengesetzten Extrem, dessen Erwähnung ich bei Dir vermisse. Im Übrigen kann deren nachgelagerte Verhaltensweise weitere unsichtbare Verletzungen nach sich ziehen, Opferradius unbekannt. (oder hast Du das anderswo berücksichtigt, ohne dass ich es erkannt habe?)

 Augustus meinte dazu am 22.11.17:
Möglicherweise wäre der Ansatz anders, wenn mehrere Täter mehreren Augenzeugen gegenüberstehen. Z.B. in den Gewaltfällen, die in Indien geschehen sind.
Ich betrachte die Fälle hier aus zweieerlei Sicht, dem Sexualverbrechen in Beziehungen und dem SV bei völlig Fremden.
Bei beiden vermute ich, dass der "Ertrag" letzlich höher ist als die "unmittelbare" Konsequenz, die unabhängig von der gesetzlichen Konsequenz ist. Auch im SV findet eine Abwägung statt bis zur Sekunde, wenn die Tat vollzogen wird. Während der Tat scheint allerdings alles unkontrolliert, womit nach der Tat, die Tat womöglich als nicht mehr lohnenswert angesehen wird, (das heißt, die Konsequenz ist größer plötzlich als noch vor der Tat, wenn Verletzungen zugefügt wurden), womit zu erklären wäre, warum das Opfer danach getötet wird, daraus müsste aber folgen, dass das Opfer, das sich nicht wehren würde, die Gewalttat überleben müsste.
In einer Beziehung hat der Täter weniger Konsequenzen zu befürchten, womit in einer Beziehung der "Ertrag" oft höher als 0 ist.
Ich sehe doch aus dem Ast zwei Zweige herauswachsen. Womit ich vielleicht beide einzeln näher angucken sollte und erst dann nach einer gemeinsamen Verbindung ausschau halten.
Im Übrigen kann deren nachgelagerte Verhaltensweise weitere unsichtbare Verletzungen nach sich ziehen, Opferradius unbekannt. (oder hast Du das anderswo berücksichtigt, ohne dass ich es erkannt habe?)

Das ist ein gutes Argument. Allerdings ging ich von unsichtbaren Verletzungen, eher auf die Unversehrtheit des Körpers. Z.B. wenn ein SV in einer Ehe gegenüber der Frau stattfindet und die Frau sich nicht wehrt, wenn sie es einfach hinnimt, so ist die Beweislast gedrückt, bzw. für den Täter die Konsequenz 0. Es wäre ihm also nicht nachzuweisen, bei körperlichen Verletzungen dagegen schon.

Ave
toltten_plag (42)
(22.11.17)
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toltten_plag (42) antwortete darauf am 22.11.17:
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 Augustus schrieb daraufhin am 22.11.17:
Schöner Beweis dafür dass unter deinem Schatten nichts fruchtet.

Ave

Übrigens würde ich dir empfehlen Dich intensiver mit der Spieltheorie zu beschäftigen und weniger mit Wirtschaftlicher-Popliteratur.

Antwort geändert am 22.11.2017 um 22:45 Uhr
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