DER ISLAM PASST ZU GSCHLAND ODER WIE MAN SICH SELBST UNWISSENTLICH LÄUSE IN DEN PELZ SETZT

Text zum Thema Politik

von  hermann8332

Gschland = grüntrotes Sozialdeutschland 


Bürgergeld

gilt auch für Zweitfrauen

Das Auswärtige Amt holte in den vergangenen Monaten erwiesenermaßen auch Zweitfrauen per Familiennachzug nach Deutschland. Doch können diese auch Bürgergeld beantragen?

Ja, bestätigt die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage von NIUS. „Die Zweitfrau kann natürlich für sich selbst einen Bürgergeldantrag stellen. Dann werden die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen und die Hilfebedürftigkeit für sie geprüft.“

Das islamische Recht sehe die Möglichkeit von Vielehen vor (bis zu vier Frauen), erklärt die Sprecherin der Bundesagentur. Dies finde in der deutschen Rechtsordnung jedoch grundsätzlich keine Anerkennung. In einer Bedarfsgemeinschaft könne „nur eine Person als Partner der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) berücksichtigt werden“. Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Im Grund ist damit ein Haushalt gemeint. 


Lücke im Aufenthaltsgesetz

Paare erhalten jeweils 451 Euro in einer Bedarfsgemeinschaft. Alleinstehende bekommen 502 Euro. Da die Zweitfrau jedoch nicht als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden darf, müsste sie somit den Satz einer Alleinstehenden erhalten: 502 Euro. Wenn denn der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit durchgeht. 

Eigentlich ist die Einreise von Zweitfrauen im Rahmen des Familiennachzugs ausdrücklich ausgeschlossen. Doch es gibt eine Lücke im Aufenthaltsgesetz: Es ist für die Frau möglich, zu gemeinsamen Kindern als deren Elternteil nachzuziehen.

Das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises hatte im September gegenüber der Westfalenpost zwei solcher Fälle von Bigamie bestätigt. Bei den Migranten handelte es sich um afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet haben. Sie durften nun ihre Zweitfrauen samt deren Kinder nach Deutschland holen. 

Ob und wie viele solcher Fälle es mit Bürgergeld-Bezug gibt, ist unklar. „Da wir die Zweitfrau nicht als solche erfassen, stehen hierzu naturgemäß auch keine Statistiken zur Verfügung“, heißt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit.





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Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (15.12.23, 18:19)
Frau B und Frau C sind nach islamischem Recht mit Herrn A verheiratet, was nach deutschem Recht keine gültigen Ehen sind.
Herr A hat einen Aufenthaltstitel in Deutschland, weiterhin die Kinder B1 und B2 von Frau B sowie die Kinder C1 und C2 von Frau C; Herr A ist der Vater aller vier Kinder, und die durfte er nach Deutschland mitbringen.
Nun darf Frau B als Mutter von B1 und B2 nach Deutschland einreisen, ebenso Frau C als Mutter von C1 und C2 - Kinder sollen bei ihrer Mutter leben können.
Der Aufenthaltstitel beruht also nicht den rechtlich ungültigen Ehen, sondern auf den Kindschaftsverhältnissen.

Ist das der ganze "Skandal"?

 Regina meinte dazu am 15.12.23 um 18:46:
...und letzten Endes könnte auch ein Deutscher mit mehreren Frauen und Kindern leben, nur fallen sie nicht unter das Eherecht.

 Graeculus antwortete darauf am 15.12.23 um 18:47:
P.S.: Nach deutschem Recht wird nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Die Zeiten, in denen das anders war, sind zum Glück vorbei. Eine Mutter ist daher eine Mutter, gleich ob ehelich oder nicht.

 hermann8332 schrieb daraufhin am 15.12.23 um 18:54:
na  und ?  
weil er zwei Frauen  hat  sind schließlich beide da 
mit all dem Kroppzeug   

es geht um die Anzahl  , die Menge von Leuten 
in die würde  ohne Bigamie nicht so groß sein 
Die zweite Frau ( egal welche von beiden ) zieht
doch mit nach  ...  die  hätte er als deutscher 
Ehemann doch gar  nicht 
Doch hier kommt die ganze Mischpoche im Mehrfachpack 

 Regina äußerte darauf am 15.12.23 um 19:01:
In Frankreich soll es sogar Männer geben, die mit vier Frauen und 20 Kindern in einer Dreizimmerwohnung leben. In D gibt es allerdings eine ganze Reihe von jungen Männern ohne Frauen und auch das ist problematisch.

 Terminator (16.12.23, 00:23)
Sind auch armen Männern Zweitfrauen erlaubt? Rechnerisch müsste es dann in den islamischen Ländern (und unter Zuwanderern aus ebensolchen) deutlich mehr Frauen als Männer geben, was faktisch nicht der Fall ist.

 hermann8332 ergänzte dazu am 16.12.23 um 09:13:
an  Regina 

aber die scheiß weiber  habe ihre  Bälger  in FR  ausgetragen  und wurden
nicht  von  ihrem dummfick
in Muslimistan  geschwängert  und schleifen  sie nicht mit nach Gallien  wie
die Bigamistinnen

das ist doch ein gravierender Unterschied  , liebe Königin

Antwort geändert am 16.12.2023 um 09:15 Uhr

 Regina meinte dazu am 16.12.23 um 13:03:
@Terminator: Grundsätzlich erlaubt der Koran bis zu vier Frauen, aber sie müssen alle samt Kindern vom Mann finanziert werden, weshalb nur Reiche sich das leisten können. 
Wo die Geburtshygiene mangelhaft ist, entsteht in der Tat Frauenüberschuss, weil weibliche Babys widerstandsfähiger gegen Infektionen sind. 
In vorislamischer Zeit sollen sie bis zu 12 Frauen geheiratet haben.
Der Unterschied ist, dass der muslimische Mann sich auch bei Scheidung im allgemeinen nicht der Unterhaltspflicht entziehen kann, da droht Vergeltung durch die Schwiegerfamilie.
Mit Sozialhilfeanspruch in europäischen Ländern sieht es anders aus.
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