Das Kind der Sklavin

Persiflage zum Thema Menschenverachtung

von  loslosch

Nach römischem Recht gehörte das neugeborene Kind einer Sklavin ihr selbst (und nicht dem leiblichen Vater oder dem Herrn der Sklavin, was manchmal auch ein und dieselbe Person betraf): Partus sequitur ventrem. Die Geburt folgt dem [Gebär-]Leib.

Das mutet, wenn man von der menschenverachtenden Sklaverei abstrahiert, beinahe modern an. Doch was konnte schon aus dem Sklavenkind werden? Es blieb, wenn keine günstigen äußeren Umstände oder herausragendes Talent hinzutraten, ein Leben lang Sklave/Sklavin.

Wie regelwütig sie damals bereits waren. Und wie pragmatisch doch auch, diese Römer.

Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Kommentare zu diesem Text


 Didi.Costaire (07.04.10)
Schon seltsam, wenn eine Person, die einer anderen gehörte, über eigenen "Besitz" verfügte. Wohl eher formal als tatsächlich?

Die Wahrscheinlichkeit jedenfalls, dass ein in der Unterschicht geborenes Kind sein Leben lang in dieser bleibt, ist bis heute geblieben und nimmt in letzter Zeit wieder zu.

LG, Dirk

 loslosch meinte dazu am 07.04.10:
... wieder zu.

Ja, besonders bei den Gastarbeiterkindern, auch der zweiten Generation. Die sprechen zuhause kein, oder kein gescheites Deutsch.

Entre nous: Ich wurde zweisprachig erzogen, beherrsche heute noch fließend ein bestimmtes Westerwälder Platt. :) Lothar

 Bergmann (23.05.12)
Sklaven fielen unter das Sachenrecht. ttU
Zur Zeit online:
keinVerlag.de auf Facebook keinVerlag.de auf Twitter keinVerlag.de auf Instagram