Gefühllos

Text

von  Mondscheinsonate

Nein, ich darf nicht wie die 08/15-Bevölkerung denken, denn wisst ihr, was dann passieren würde? Wir hätten noch eine Lynchjustiz, die Todesstrafe, die Gefängnisse voll, wohlgemerkt an jeder Stelle, und was würde es bringen? Was?

Ein Jurist hält sich streng an die Gesetze. Mich hat es nicht zu interessieren, ob da viele Angehörige trauern oder die Gesellschaft empört ist. Natürlich lässt NICHTS kalt, gar nichts, deshalb saufen oder koksen die meisten, ist so, aber wir dürfen es einfach nicht. 

Im Ernst, nimmt der junge Mann mit dem Auto im Rausch dem anderen jungen Mann das Leben, so geschah es nicht im Vorsatz, es ist fahrlässige Tötung, er verbüßt eine Haftstrafe ab und macht eine Therapie. Der junge Mann ist kein Mörder, hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen, bis auf diese eine beschissene Dummheit. Ginge es nach den meisten, schrien sie nach HINRICHTUNG, ein MÖRDER. Bravo, bringen wir ihn auch um oder sperren ihn 20 Jahre weg. Und, was bringt es?

Dem Bauch ein schönes Gefühl. Jaaa, reinigen wir die Gesellschaft. 


Wir haben Gesetze und das ist gut so. Strafe dient als Prävention, Abschreckung, damit DU nicht dasselbe tust, es gilt nicht das "Aug um Aug"-Prinzip, schlussendlich sind wir keine Barbaren mehr oder will man einer sein? 

Wir sind auch nicht mehr bei den Nazis. 

Verurteilte Mörder kommen ins Gefängnis, hier ein Punkt, das für lange. 

Nein, es ist nicht lustig, Jurist zu sein, aber es mahnt auch mit dem Kopf zu denken, nicht mit dem Bauch, der nach "Vierteilung" schreit!

Ich gebe jetzt jedem "Vierteiler"-Schreier auf den Weg: Es bringt nichts, so scheußlich manche Dinge sind, mit dem Bauch zu entscheiden, denn DER ist unmenschlich. Will man sich auf dieselbe Stufe wie der mutmaßliche Täter stellen? Will man das wirklich? 

Ich nicht. 


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Frühere bzw. ältere Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (16.01.24, 00:21)
1. Diese Unterscheidungen zwischen Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge sind ja keine willkürlichen juristischen Erfindungen, sondern entsprechen einem unterschiedlichen Maß an Verantwortung des Täters, an seiner Schuld.

2. Auch auf das beliebte 'Gegenargument': "Stell dir vor, deine Tochter wäre das Opfer, dann würdest du ..." darf ein Jurist, vor allem ein Richter sich nicht einlassen. Aus gutem Grund gilt es als elementarer Rechtsverstoß, wenn das Opfer oder seine Verwandten und Anhänger zugleich Richter sind: Das nennt man dann, wie Du schon schreibst, Lynchjustiz.

Manche Leute, vor allem die mit dem 'gesunden Volksempfinden', haben nicht verstanden, was Recht von Unrecht unterscheidet.

 Mondscheinsonate meinte dazu am 16.01.24 um 00:25:
Ad 2. Richter tritt zurück wegen Befangenheit. Gut so.
Alles richtig.

 Graeculus antwortete darauf am 16.01.24 um 00:29:
Ich erinnere mich gerade daran, hier mal einen Text darüber veröffentlicht zu haben, daß niemand, auch bei einem privaten Streit, der jemanden anklagt, ihm Vorwürfe macht, sich gleichzeitig in der Rolle des Richters fühlen sollte. Der muß immer von dem Streit zurücktreten, beide Seiten anhören usw.

 Mondscheinsonate schrieb daraufhin am 16.01.24 um 00:34:
Stimmt. Und sich im Rahmen der Gesetze bewegen.

 Regina äußerte darauf am 16.01.24 um 06:20:
Aber man könnte strengere Gesetze für Trunkenheitsfahrten einführen, weil das eben andere gefährdet. 
Verurteilung vor Gericht ist keine Rache. Nie kann der Jurist etwas rückgängig machen. Es stimmt schon, was du sagst. LG Gina

 Mondscheinsonate ergänzte dazu am 16.01.24 um 07:47:
Ja, aber das ist Gesetzgebung nicht justiz. Stimmt. Bringen täte es nur nix, tot ist tot, blöd bleibt blöd.

 Dieter Wal (16.01.24, 06:33)
"Aug um Aug"-Prinzip
Weit verbreitetes christlich-antijudäisches Vorurteil. Gemeint ist mit der Wendung in der Tora eigentlich das Talionsprinzip, indem für Verstümmelungen Ersatzleistungen zu zahlen sind.

Kommentar geändert am 16.01.2024 um 07:10 Uhr

 Mondscheinsonate meinte dazu am 16.01.24 um 07:45:
Wo steht christlich?

 Dieter Wal meinte dazu am 16.01.24 um 15:59:
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