Alle 233 Textkommentare von Willibald

19.08.21 - Kommentar zum Text  Mein Studium war kein Zuckerschlecken von  EkkehartMittelberg: "Das ist lustig, ich hatte ähnliche Probleme: Meine Eltern hatten mit erheblichen Schulden eine Eigentumswohnung gekauft. Das Stipendiumamt sah das als Vermögen. Ich verdingte mich als Hauslehrer bei einem reichen Pelzhändler für seine zwei begabten Söhne, bis zu deren Abitur. Im altphilologischen Seminar sass ich an der Aufsicht im obersten Stockwerk, las in der Ars Poetica und trieb physiognomische Studien. Wir waren eher seltsame Gestalten , schien mir. Als endlich eine Ausnahmerscheinung auftauchte, die einem BWL-Studenten glich, wollte ich gerade Ausnahmen in meiner Hypothese zulassen . Da kam er zum Ausgang, wandte sich nach dem Taschenkontrollblick zur Tür und warf die Füße so hoch, dass ich die Schuhsohlen sehen konnte. Sie waren feuerrot wie Teufel. An jenem Tag ging ich nicht in die Mensa zum Mittagessen, sondern genehmigte mir in der "Hexenküche " der Amalienstrasse ein körniges Schnitzel."

18.08.21 - Kommentar zum Text  2019. John Hands: Cosmosapiens von  Terminator: "Ich sehe das schon allein deswegen anders und kritischer, weil du deine Beiträge eben fast immer im Kürzelstil hältst und von einer Ausarbeitung kaum etwas zu sehen ist. Nicht zuletzt ist das Monopolauratische Auftreten ohne Rekurs auf Differenzierungen und Einwendungen ziemlich typisch für kooperationsfernes, aggressives, selbstverliebtes Verhalten. Nachvollziebar? Aber gut. Lassen wir das. Kommentar geändert am 18.08.2021 um 17:57 Uhr"

18.08.21 - Kommentar zum Text  2019. John Hands: Cosmosapiens von  Terminator: "Tja, das ist der fragliche Punkt: Extranormativität als Legimierung non-kooperativer Kommunikationsmuster und narzissmusnaher Selbstvergottung. Nb, Kropotkin sitzt in einer Traditionskette auf Riesenschultern, Aristoteles mit seinem zoon politkon, das tit for tat Modell der letzten Jahrzehnte samt dem Konzept des reziproken Altruismus, und dann mag ich auch noch Cicero und seien Utilitarismusbegriff in der Staatsdefinition: Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus. Eius autem prima causa coeundi est non tam inbecillitas quam naturalis quaedam hominum quasi congregatio; non est enim singulare nec solivagum genus hoc, sed ita generatum, ut ne in omnium quidem..."

18.08.21 - Kommentar zum Text  2019. John Hands: Cosmosapiens von  Terminator: "Nun, immer wieder beachtenswert, Hands favorisiert das Nichtdekadenzmodell von Stephan Pinker, ein diskutables Modell trotz aller Kritik. Er favorisiert und markiert die Disposition des Menschen zu Aggression und Kooperation: 1) Konkurrenz und schnelle Umweltveränderungen führen zum Aussterben von Arten. 2) Zusammenarbeit verursacht die Evolution der Arten. 3) Lebewesen entwickeln sich durch fortschreitende Komplexifizierung und Zentrierung entlang verschmelzender und divergierender Abstammungslinien, die bei allen bis auf eine Abstammungslinie zum Stillstand führen. 4) Ein Anstieg des Bewusstseins korreliert mit zunehmender Zusammenarbeit, Komplexifizierung und Zentrierung. Splendid Isolation mag glanzvoll sein, aber ..."

18.08.21 - Kommentar zum Text  Geschlechtsdiskriminierende Paragraphen im Strafgesetzbuch? von  Graeculus: "Die Begründung/Argumentation des Bundesgerichtshofes von 1957 liest sich im Spiegel ausführlich und soziokulturell spannend: Anwalt Hesse hatte seine Verfassungsbeschwerde vornehmlich auf zwei Argumente gestützt: > Der Paragraph 175 verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, da er gleichgeschlechtliche Unzucht nur bei Männern, nicht aber bei Frauen bestrafe. > Der Paragraph 175 beschränke das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Um Klarheit über diese Fragen zu gewinnen, hatten die Karlsruher Verfassungsrichter sich zunächst von einem halben Dutzend prominenter Gutachter - Mediziner, Soziologen und Kriminologen über den neuesten Stand der Forschung unterrichten lassen. Die Gutachten der Sachverständigen zeigten zwar, daß die Experten weiter davon entfernt sind als je, über das Wesen der Homosexualität einig zu sein. Trotzdem aber wurde erneut deutlich, was die Strafrechtsreformer schon seit langem wissen: daß nämlich die Mediziner ganz überwiegend den Paragraphen 175 (nicht jedoch den Paragraphen 175a) für ungerecht oder doch zweckwidrig halten. Zum ersten Mal beantworteten diese Experten auch die Frage, ob es sachlich gerechtfertigt ist, zwar männliche Verirrungen, nicht aber die lesbische Liebe zu bestrafen. Professor Kretschmer, der Direktor der Universitäts-Nervenklinik Tübingen, verneinte einen Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Abirrung, soweit es sich um die Frage der sozialen Gefährlichkeit, der Bedrohung von Personen oder Rechtsgütern handele. Grundsätzlich, so erläuterte Professor Graßberger, Leiter des Wiener Universitätsinstituts für Kriminologie, gefährde der einzelne homosexuelle Akt die sozialen Interessen bei Mann und Frau in gleicher Art. Das Gericht bekannte sich jedoch in seinem Urteil zur gegenteiligen Auffassung. Es stellte fest, das Grundgesetz sei hier nicht anwendbar, weil »die Eigenart der Frau als weibliches Geschlechtswesen und die Eigenart des Mannes als männliches Geschlechtswesen den Tatbestand so wesentlich verschieden prägen, daß das vergleichbare Element - die anormale Wendung des Triebes auf das eigene Geschlecht - zurücktritt und lesbische Liebe und männliche Homosexualität im Rechtssinne als nicht vergleichbare Tatbestände erscheinen«. Maßgebend für diese Entscheidung war die Annahme, daß die Prostitution für die männliche, nicht aber die weibliche Homosexualität spezifisch sei, was von allen Sachverständigen bestätigt wurde. Weitere prinzipielle Unterschiede zwischen weiblicher und männlicher Homosexualität sah das Gericht in der Tatsache, daß »der lesbisch veranlagten Frau das Durchhalten sexueller Abstinenz leichter« gelinge als dem Manne, und daß »zwischen einer lesbischen Beziehung und einer zärtlichen Frauenfreundschaft kaum eine Grenze zu ziehen ist«. Daran knüpft das Gericht den überraschenden Schluß, daß »infolgedessen . . . Frauen, wenn weibliche Homosexualität unter Strafe gestellt würde, der Gefahr der Erpressung in weit höherem Maße ausgesetzt (wären) als Männer«. Mit dem Hinweis auf die Erpressungsgefahr für Lesbierinnen, der offenbar die Straffreiheit lesbischer Liebe rechtfertigen helfen soll, gibt das Gericht einer Zweckmäßigkeitserwägung Raum, die es - ausdrücklich und betont - im Bereich männlicher Homosexualität nicht gelten lassen will. Denn daß die soziale Gefährdung männlicher Homosexueller nach Ansicht der meisten Kriminalisten eine Folge der Strafandrohung und der sich daraus ergebenden Gefahr der Erpressung ist, darauf ging das Gericht mit keinem Wort ein. Mehr noch aber als an den eigenartigen Konstruktionen, mit dem die Verfassungsrichter sich über das Gleichheitsprinzip hinweggesetzt hatten, nahmen die Rechtsgelehrten der »Großen Strafrechtskommission« an der Begründung Anstoß, mit der das Verfassungsgericht den Homosexuellen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 des Grundgesetzes) versagte. In der Verfassungsbeschwerde, über die das Gericht zu befinden hatte, war vorgebracht worden, Paragraph 175 widerspreche diesem Grundrecht, denn es sei »eine gewaltsame Einengung der Existenz gleichgeschlechtlich empfindender Menschen - deren Eigenheit in den meisten Fällen angeboren ist -, wenn man ihnen nicht die Möglichkeit gibt, diese Empfindungen in die Tat umzusetzen«. Insbesondere bestehe kein öffentliches Interesse daran, »die freiwillige Ausübung homosexuellen Verkehrs unter Erwachsenen unter Strafe zu stellen«. Mit dem Hinweis auf dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht hatte der Anwalt die Verfassungsrichter in die Enge getrieben; sie mußten zugeben, daß zu der vom Grundgesetz »gewährleisteten freien Entfaltung der Persönlichkeit... auch das Gebiet des Geschlechtlichen« gehört. Um gleichwohl die Verfassungsbeschwerde abzuweisen, bedienten sich die Karlsruher Richter einer rechtlich einigermaßen bedenklichen Argumentation. Sie räumten zwar ein, daß es einen »letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit« gebe, »in den einzudringen also dem Gesetzgeber schlechthin verwehrt ist«, und daß »auch Vorgänge, die sich in ,Kommunikation' mit anderen vollziehen«, in den engsten Intimbereich fallen und »dem Zugriff des Gesetzgebers entzogen sein« können. Ob das aber der Fall ist oder nicht, hängt nach Karlsruher Lehre ausschließlich davon ab, »ob der Sozialbezug' der Handlung intensiv genug ist«. Für die Frage, wann ein Eingriff des Gesetzgebers in den unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit intensiven Sozialbezugs halber zulässig ist, »kann es nun von großer Bedeutung sein«, so erläuterten die Richter, »ob die in Frage stehende Handlung gegen das Sittengesetz verstößt«. Am Zopf des Sittengesetzes zogen sich die Karlsruher Richter, wenn auch mit einiger Mühe, aus der Verlegenheit. Sie gaben zwar zu, daß Schwierigkeiten bestehen, »die Geltung eines Sittengesetzes festzustellen«, erklärten aber kategorisch: »Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.« Die Richter erläuterten auch, woher sie die Maßstäbe für sittliches Verhalten ziehen, nämlich aus den Lehren der beiden großen christlichen Konfessionen, die allerdings, anders als die Karlsruher Richter, keinen Unterschied zwischen weiblicher und männlicher Homosexualität machen und überdies auch - außerhalb der Ehe - normale sexuelle Beziehungen als unsittlich verurteilen. Die Verfassungsrichter störte es offenbar auch nicht, daß sich zumindest eine der großen christlichen Konfessionen vor einiger Zeit mit dem Problem der Homosexualität besonders gründlich befaßt und dabei aus dem christlichen Sittengesetz wesentlich andere Folgerungen gezogen hatte als das Bundesverfassungsgericht. Der »Römisch-Katholische Beratungsausschuß«, der in England unter dem inzwischen verstorbenen Erzbischof von Westminster, Bernard Kardinal Griffin, über die Probleme der Homosexualität beriet, stellte in seinem 1956 veröffentlichten Schlußbericht fest: »Es ist nicht Sache des Staates, in den höchstpersönlichen Bereich einzugreifen ... Dinge, die zwar sittlich verwerflich sind, die aber das Gemeinwohl nicht berühren, gehen den irdischen Gesetzgeber nichts an.« ext. Link"

17.08.21 - Kommentar zum Text  Wertloses Glück von  Terminator: ""Erst durch ihre Exklusivität bekommen hedonische Werte eine Bedeutung". Junius Jungkind Und durch das mehr oder weniger niederschmetternde Gefühl samt kognitiver Referenz, dass man so gerne doch mit dem so Beglückten tauschen möchte, wenn es denn nur ginge. Aber in einer simulierten Welt müsste das doch möglich sein? Aber sind solche Fragen denn nicht sinnlos? Woher weiss ich, dass ich sie stelle? Woher weiss ich, dass ich sie verstehe? Woher weiss ich, dass sie ein anderer verstehen würde, gäbe einen anderen? Woher weiss ich, dass ich den Satz eines anderen akustisch, geschweige denn propositional richtig verstehe? Warum sollte ich überhaupt in diesem Echoraum Forum schreiben? Nun ja, der Sieg über den vergangenheitserfahrunggesättigten Dozenten des pigy-Hedonismus bereitet mir einen Genuss, der sich auch und gerade in CORNEA-Settings bewährt. Ausserdem könnte man sich ja auch Blondie und High Tide reinziehen. Illusion oder nicht, bestätigter Narzissmus ist Glück. Regressus ad infinitum. Da sei Gott vor. Der Erhabene. Und Terminator Superbus sive Divinus in mir. Jungianisch gesprochen. Schwurbel?"

16.08.21 - Kommentar zum Text  Schläft (k)ein Lied von  AchterZwerg: "Also "schweben" und "Regen" sind schon ziemlich nah beieinander und das entlastet dann doch."

16.08.21 - Kommentar zum Text  Unterwegs von  Lluviagata: "Motto: Der Tod kann Rappen und Schimmel reiten Der Tod kann lächelnd im Tanze schreiten. Er trommelt laut, er trommelt fein: Gestorben, gestorben, gestorben muß sein. Flandern in Not In Flandern reitet der Tod "Unterwegs", von Lliuva, das ist ein schöner, interessanter Text. Italowestern hatten als Besonderheit, grausam-brutale Szenen mit schwelgerischer Glissando_Musik zu unterlegen. Das funktionierte ähnlich wie in der Lyrik die harte Fügung Dieser Begriff ist von Norbert von Hellingrath im Zusammenhang seiner Ausgabe der Pindar-Übersetzungen Hölderlins geprägt worden. Hellingrath folgt einer Typologie der hellenistischen Rhetorik und unterscheidet eine ἁρμονία αὐστηρά und eine ἁρμονία γλαφυρά, eine harte und eine glatte Fügung. Die Art der Fügung mache sich geltend »durch härte und glätte der fugen zwischen den einzelnen elementen«.85 Die glatte Fügung hat für ihn den Gipfel erreicht in der romantischen Poesie und im Volkslied, wo die Fugen zwischen den Wörtern zugunsten des Zusammenhangs geglättet seien und die Reimzeilen ein gerundetes Gebilde von geschlossenem Stimmungsgehalt darstellen. Sein Musterbeispiel ist Eichendorff. Was eben als Typus der ›schlichten’ Lyrik umschrieben wurde, ist Lyrik der glatten Fügung. Die harte Fügung hingegen lässt die Fugen sozusagen unverputzt, sie schichtet die Wörter als unbehauene Quader auf. Das große Vorbild ist Pindar, dessen harte Fügung als Wildheit und Regellosigkeit des Genies gedeutet werden konnte. Für die lateinische Dichtung wäre Horaz zu nennen, der freilich selbst nicht an Pindar heranzureichen gestand. Beispiele der harten Fügung in deutscher Dichtung bieten nach Klopstocks Oden der junge Goethe mit einigen Gedichten, Hölderlin, der Rilke der Sonette an Orpheus und der Duineser Elegien, Trakl, Celan, Nelly Sachs. Stilistische Eigentümlichkeiten der harten Fügung sind tatsächlich nicht (wie bei der glatten Fügung) übergeworfene zusätzliche Regeln, sondern Eigentümlichkeiten, die einen »Zwist grammatischer und ungrammatischer Regelungen«86 bewerkstelligen und das Verständnis erschweren können: Neben den bei Klopstock schon namhaft gemachten Stilistika wären zu nennen: Inversionen, Anakoluthe, Ellipsen, Enallagen, Enjambements, Appositionen, ›lateinische‹ Partizipialkonstruktionen, absolute Komparative, nachgeholte Anreden. KARL EIBL Von der Unwahrscheinlichkeit der Lyrik und weshalb es sie trotzdem gibt Im Italowestern wird durch den Kontrast Musik Geschehen das Schlimme gesteigert und doch gibt es einen gewissen Trost. Hier im Gedicht läuft eine weiche. volksliedhafte Fügung und ein (gar nicht unbedingt so grauslicher ) Tod samt Aktion durch die Zeilen. Wow. Es ist zwar ein Lied, das im Dritten Reich auch Furore machte, aber es stammt aus der Wandervogelbewegung und Paul Celan mochte es. Und "Unterwegs" ist ein seltsam tröstliches Todeslied. Der Tod reit´t auf einem kohlschwarzen Rappen Er hat eine undurchsichtige Kappen Wenn Landsknecht´ in das Feld marschieren Läßt er sein Roß daneben galoppieren Flandern in Not In Flandern reitet der Tod Der Tod reit´t auf einem lichten Schimmel Schön wie ein Cherubin vom Himmel Wenn Mädchen ihren Reigen schreiten Will er mit ihnen im Tanze gleiten Falalala, falalala… Der Tod kann auch die Trommel rühren Du kannst den Wirbel im Herzen spüren Er trommelt lang, er trommelt laut Er schlägt auf eine Totenhaut Flandern in Not In Flandern reitet der Tod Als er den ersten Wirbel geschlagen Da hat´s das Blut vom Herzen getragen Als er den zweiten Wirbel schlug Den Landsknecht man zu Grabe trug Flandern in Not In Flandern reitet der Tod Der dritte Wirbel ist so lang gegangen Bis der Landsknecht von Gott sein´n Segen empfangen Der dritte Wirbel ist leis und lind Als wiegt eine Mutter in Schlaf ihr Kind Falalala, falalala… Der Tod kann Rappen und Schimmel reiten Der Tod kann lächelnd im Tanze schreiten. Er trommelt laut, er trommelt fein: Gestorben, gestorben, gestorben muß sein. Flandern in Not In Flandern reitet der Tod Text und Musik: Elsa Laura von Wolzogen (1876-1945) nach einem rheinischen Nonnentanzlied von ca. 1450 in St. Georg Liederbuch deutscher Jugend (1935) Rappe, Schimmel, Tod Kommentar geändert am 16.08.2021 um 18:57 Uhr"

11.08.21 - Kommentar zum Text  Copa do mundo von  Didi.Costaire: "Ganz besonders schön "Das Tor zum Glück"."

11.08.21 - Kommentar zum Text  Klein, aber oho von  Fridolin: "Mir gefällt das "Leuchtfeuer" als Metapher und der Kontrast zu einem sonst normalsprachlichen Text mit dem Hinweis auf die gewisse Distanzierung von Schmusenähe. Ja. Allerdings: Der gereimte Spruch ist ja nun wirklich so, dass er ein Lächeln hervorruft. Das muss aber kein ausgrenzendes, herablassendes Lächeln sein? Kommentar geändert am 11.08.2021 um 11:30 Uhr"

Diese Liste umfasst nur eigenständige Textkommentare von Willibald. Threads, in denen sich Willibald an der Diskussion zu Textkommentaren anderer Leser mit Antworten bzw. Beiträgen beteiligt hat, findest Du  hier.

 
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Willibald hat übrigens nicht nur Kommentare zu Texten geschrieben, sondern auch  5 Kommentare zu Autoren,  2 Gästebucheinträge,  55 Kommentare zu Teamkolumnen und  einen Kolumnenkommentar verfasst.

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