Die Grenze von Mein und Dein

Satire zum Thema Ehrlichkeit

von  loslosch

Sic utere tuo, ut alienum non laedas (römischer Rechtsgrundsatz). Gebrauche das Deine so, dass du das Fremde nicht verletzt. Oder: Verwende dein Eigentum so, dass du fremdes Eigentum nicht verletzt.

Eine neue Bambussprosse, dicht an der Grenze zum Nachbargrundstück, trieb und trieb und überragte am Ende all die anderen. Gemessene Höhe: 6 m. Absoluter Rekord auf 180 m ü. d. M. im Großraum Bonn. Im Spätsommer 2009 der sparsame Blick des sich stolz wähnenden Eigners Richtung Himmel: Das Riesengras hatte sich über Nacht in Luft aufgelöst. Nach dem ersten Schreck der Griff zum Telefon: Herr Nachbar, haben Sie vielleicht ...? - Nein, ich war das nicht! - Sind wohl Fremde in Ihr Grundstück eingedrungen und haben, ratz! fatz!, den Bambus kupiert. Er wuchs auf meinem Grundstück. - Oh, dann muss ich das selbst gewesen sein. Entschuldigen Sie vielmals. Ich kann das nicht mehr rückgängig machen.

Vier Jahre gingen ins Land. Nach einem Spätstart der Natur im Frühjahr eine wahre Bambus-Explosion. Wieder dicht an der Grenze zum Nachbargrundstück. Neuer Rekord: Zwei Bambus-Triebe, diesmal jenseits der sechs Meter, wetteifernd um den Rekord.

Diesmal stehen sie unter der Schirmherrschaft des Herrn Nachbarn. Oder darüber.

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (12.08.13)
Ja, ja, die lieben Nachbarn, da ist es einfacher, die Grenze von Main und Donau festzulegen...

 loslosch meinte dazu am 12.08.13:
obwohl diese ströme echte stromer sind und einfach übertreten!

 EkkehartMittelberg (12.08.13)
Zu dieser Art des Nachbarschaftstreits gibt es eine wunderschöne Novelle von Gottfried Keller: "Romeo und Julia auf dem Dorfe".
Ich habe eine gute Erfahrung mit Nachgeben gemacht. Mein Nachbar hat sein Grundstück durch einen Maschendrahtzaun abgegrenzt, damit sein Hund nicht auf fremden Grundstücken stromern sollte. Ich habe eine Hecke dicht an diesen Drahtzaun gesetzt, die diesen durch ihr Gewicht allmählich in Schräglage brachte. Nach einigen giftigen Bemerkungen des Nachbarn entschloss ich mich, die alte Hecke gänzlich zu beseitigen und eine neue 40cm zurückversetzt anzulegen.
Damit hatte er natürlich nicht gerechnet und heute leben wir in sehr gutem Einvernehmen.

 loslosch antwortete darauf am 12.08.13:
deine hecke soll den (wackligen) zaun in schräglage gebracht haben. den vorwurf kenne ich vom anderen nachbarn. der ist weggezogen, er ins jenseits, sie mit dem neuen macker anderswohin.

die geschichte aus 2009 ist nicht geflunkert. meine ironie brachte ihn zum für mich unerwarteten geständnis.

vor 4 wochen erreichte der bambus 6 m. da schrieb ich diesen text. ja, der bambus lebt!!!
Graeculus (69)
(19.01.17)
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 loslosch schrieb daraufhin am 19.01.17:
da gilt wohl kommunales recht. und gewohnheitsrecht, wenn der duldungszustand lang genug war.

mein höchster bambus bei knapp 7m!
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